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3/3 Case Study Ehegattenschaukel: Was bleibt unterm Strich übrig? | Ton Steine Steuern

Was passiert eigentlich, wenn man eine Ehegattenschaukel nicht nur theoretisch plant, sondern durchrechnet – mit echten Zahlen?
In der finalen Folge unserer Mini-Serie gehen Robby und ich genau dieser Frage nach. Wir zeigen dir an einem konkreten Beispiel, wie groß der steuerliche Effekt sein kann – aber auch, welche Fallstricke und praktischen Hürden dabei auf dich warten.

Und gleich vorweg: Die Ehegattenschaukel ist kein Selbstläufer – sie kann ein echter Gamechanger sein, aber nur, wenn sie durchdacht und durchführbar ist.

Der Ausgangsfall: Ein Objekt nach 15 Jahren

Wir betrachten eine vermietete Immobilie, 2001 für 500.000 € gekauft, davon 400.000 € Gebäudewert (also AfA-Bemessungsgrundlage).
Die jährlichen Einnahmen und Ausgaben im Ausgangsjahr:

  • Mieteinnahmen: 25.000 €
  • Abschreibung: 8.000 €
  • Werbungskosten: 1.000 €
  • Finanzierungskosten: ca. 5.000 €

Das ergibt einen steuerpflichtigen Überschuss von 11.000 € – bei einem hohen persönlichen Steuersatz eine Steuerlast von rund 4.950 €.

15 Jahre später: Gleiche Abschreibung, höhere Steuer

Heute liegt der Immobilienwert bei 875.000 €, die Mieteinnahmen bei 43.750 € – aber die Abschreibung bleibt bei den alten 8.000 €, da keine Transaktion stattgefunden hat.
Das neue zu versteuernde Einkommen steigt auf ca. 30.000 €, die Steuerbelastung auf 13.400 €. Du zahlst mehr Steuern – ohne dass sich deine AfA-Basis verbessert.

Der Hebel durch die Ehegattenschaukel

Jetzt kommt der steuerliche Hebel: Du verkaufst das Objekt an deinen Ehepartner für 875.000 € – ohne Grunderwerbsteuer.
Durch den neuen Eigentümer beginnt eine neue AfA-Periode, mit einem fiktiven Gebäudewert von z. B. 80 % des Kaufpreises → 700.000 € Gebäudewert.

Neue Abschreibung: 14.000 € pro Jahr
Das senkt das steuerpflichtige Einkommen aus Vermietung und Verpachtung um weitere 6.000 € jährlich.

Verkäuferdarlehen – steuerlich clever, praktisch anspruchsvoll

Der Clou: Die Finanzierung erfolgt nicht über die Bank, sondern per Verkäuferdarlehen mit 9 % Zinsen → ca. 79.000 € Zinsaufwand jährlich.

Klingt super? Ja – aber Achtung:

  • Diese Zinsen müssen tatsächlich fließen
  • Der Darlehensvertrag muss fremdüblich gestaltet sein
  • Die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben und belegbar sein

In unserem Beispiel entsteht ein negativer Cashflow von 35.000 € pro Jahr, den du aus Erspartem stemmen müsstest. Das ist in der Realität oft die größte Hürde.

Lösung: Zinsen senken, Sicherheit bieten

Eine mögliche Lösung:
Zinsen auf z. B. 4–5 % senken und im Gegenzug eine dingliche Sicherheit (z. B. Grundschuld) für das Darlehen eintragen.
Das senkt die Zinslast, erhöht die Fremdvergleichsfähigkeit und ist auch vor dem Finanzamt nachvollziehbar.

Was zeigt dieses Beispiel?

  • Steuerlich kannst du aus 30.000 € zu versteuerndem Einkommen schnell ein Minus drehen → z. B. -5.000 € Einkünfte, das eine Rückerstattung von 20.000 €+ bringen kann.
  • Praktisch musst du das finanzieren und mit dem Finanzamt sauber nachweisen können.

Das Modell ist stark – aber nichts für Planlose oder Excel-Fantasien.

Hier kommt ihr zu Robbys Website

Falls ihr auch eine Beratung bei Robby buchen möchtet kommt ihr hier zu seiner Website. https://lauda-steuerberatung.de/

Case Study & Whitepaper zum Download

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steine-steuern.de/ehegattenschaukel

Fazit: Ehegattenschaukel – mit Plan eine Waffe

Wenn du bereit bist, gründlich zu kalkulieren, steuerlich zu dokumentieren und das Modell realistisch umzusetzen, kann die Ehegattenschaukel dir langfristig zehntausende Euro an Steuern sparen.
Aber: Nicht jeder Case passt – darum solltest du vorher prüfen, ob dein Cashflow, deine Finanzierungsstruktur und dein Zielhorizont mitspielen.

Beitrag zur Ehegattenschaukel: https://gutachten-nutzungsdauer.com/ehegattenschaukel/

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Jasper Schouw
Jasper Schouw ist studierter Betriebswirt und Gründer von gutachten-nutzungsdauer.com. Darüber hinaus hält er einen Immobilienbestand, baut und entwickelt Projekte und handelt mit Immobilien und Grundstücken.
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