
Auf einen Blick Immobilien in den deutschen A-Lagen (München, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Stuttgart) bieten mit einer Leerstandsquote von unter 2% das sicherste Bewirtschaftungsumfeld. Demgegenüber stehen historisch niedrige laufende Mietrenditen. Der tatsächliche wirtschaftliche Hebel für Hochverdiener liegt in der Steuerfreiheit von Wertzuwächsen nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG). Gleichzeitig erfordern Investitionen in diesen Metropolen eine präzise Überwachung der Kaufpreisaufteilung, da überhöhte behördliche Bodenwertansätze die jährliche Gebäude-AfA drastisch beschneiden können.
Die pauschale Einstufung einer Immobilie in eine bestimmte Lageklasse greift im professionellen Asset-Management zu kurz. Die Annahme, dass ein Objekt allein durch die Zugehörigkeit zu den sogenannten „Big 7“-Metropolen automatisch ein risikoarmes Investment darstellt, vernachlässigt mikroökonomische Faktoren. Entscheidend für die Klassifizierung als echte A-Lage ist nicht ein abstrakter Buchstabe, sondern die fundamentale Unverzichtbarkeit des Standorts für die dort nachgefragte Zielgruppe.
Die Analyse muss sich zwingend auf die statistische Dichte und Beständigkeit der mietenden Zielgruppen im jeweiligen Quartier fokussieren. Während in stark vernetzten Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet ein Ausweichen der Mieter in benachbarte Städte (z. B. von Köln nach Essen) problemlos möglich ist, zeichnen sich echte A-Lagen durch eine mangelnde Substituierbarkeit aus. Wer beispielsweise im Kerngebiet von Bremen oder in Top-Quartieren der Großstädte wohnen muss, akzeptiert mangels geografischer Alternativen die dortigen Mietkonditionen. Diese lokale Marktmacht und die daraus resultierende minimale Leerstandsquote bilden das reale Fundament einer A-Lage.
Beim direkten Vergleich von Brutto-Mietrenditen schneiden Top-Standorte gegenüber B- oder C-Lagen oberflächlich betrachtet schlecht ab: Während eine Eigentumswohnung in München-Schwabing oft nur eine laufende Rendite von 2,1% erzielt, locken Sekundärstandorte wie Nürnberg mit 4,8%. Für Investoren in der Spitzeneinkommensphase verschiebt sich die Nachsteuer-Rechnung jedoch signifikant. Da laufende Mietüberschüsse dem vollen persönlichen Einkommensteuersatz von 42% oder mehr unterliegen, schrumpft der Vorteil hoher laufender Erträge nach Steuern spürbar zusammen.
Der entscheidende Hebel von A-Lagen liegt in der steuerfreien Realisierung von Vermögenszuwächsen nach § 23 EStG. Wird ein Objekt nach Ablauf der 10-jährigen gesetzlichen Haltefrist veräußert, bleibt der gesamte Veräußerungsgewinn vollkommen steuerfrei. In erstklassigen städtischen Kernlagen – wie Berlin-Prenzlauer Berg – betrug der reale Wertzuwachs in den letzten 15 Jahren je nach Quartier zwischen 60% und 200%. Wer beispielsweise eine Immobilie im Jahr 2014 erworben hat und im Jahr 2026 veräußert, wandelt den langfristigen Substanzwertzuwachs steuerfrei in liquide Mittel um.
Die mathematische Gesamtrendite auf das eingesetzte Eigenkapital ($RoE_{\text{netto}}$) bestimmt sich in diesem Szenario maßgeblich durch den steuerfreien Vermögenszuwachs am Ende des Investitionszyklus:
Hierbei kompensiert der steuerfreie Wertzuwachs (steuerfrei) die geringeren jährlichen laufenden Erträge um ein Vielfaches und kann die Gesamtrendite des Portfolios über die Haltedauer eklatant anheben.
Ein gravierender und oft übersehener Nachteil in hochpreisigen Ballungsräumen ist die behördliche Praxis bei der Kaufpreisaufteilung. Da die steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) gesetzlich ausschließlich auf den Gebäudeanteil anwendbar ist, setzen Finanzämter in A-Lagen den nicht abnutzbaren Bodenwertanteil systematisch extrem hoch an. In den Metropolregionen werden standardmäßig Quoten von 70% bis 80% des Gesamtkaufpreises dem Grund und Boden zugeschrieben.
Die finanzielle Auswirkung dieser Praxis im Detail:
Dieser minimale steuerliche Schutzeffekt steht in keinem Verhältnis zu Objekten in B-Lagen, bei denen der Gebäudeanteil prozentual wesentlich höher ausfällt. Um dieser pauschalen Verteilung wirksam entgegenzutreten, sollten Investoren bereits im notariellen Kaufvertrag eine sachgerechte Aufteilung verankern oder ein qualifiziertes Sachverständigengutachten einholen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 21.07.2020 (Az. IX R 26/19) ausdrücklich bestätigt, dass die schematische Wertermittlung der Finanzbehörden im Einzelfall durch den Nachweis einer wirtschaftlich fundierteren Aufteilungsmethode widerlegt werden kann. Über die reguläre Abschreibungsdauer sichert ein solches Gutachten dem Eigentümer steuerliche Vorteile im fünfstelligen Bereich.
Aus der praktischen Erfahrung mit großen, diversifizierten Immobilienbeständen resultiert eine klare Zuweisung: Das Investieren in renditearme, aber extrem werthaltige A-Lagen ist keine Einstiegsstrategie, sondern dient primär der Stabilisierung und dem Vermögensschutz.
A-Lagen entfalten ihren strategischen Nutzen vor allem in folgenden Szenarien:
Das folgende Schema fasst die wichtigsten numerischen Hebel und verfahrensrechtlichen Variablen für Investitionen in Top-Lagen übersichtlich zusammen:
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