Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jota Projekte GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Jota Projekte GmbH, vertreten durch Jasper Schouw, Wachmannstr. 81, 0421 6485 6485, info@gutachten-nutzungsdauer.com, nachfolgend "Anbieter" genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend "Auftraggeber" genannt, über die Erstellung von Nutzungsdauergutachten abgeschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Allgemeines
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, für den Auftraggeber ein Nutzungsdauergutachten zu erstellen. Dieses Gutachten soll dem Auftraggeber ermöglichen, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer seiner Immobilien gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) gegenüber dem zuständigen Finanzamt nachzuweisen. Das Gutachten stellt eine wesentliche Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung einer verkürzten Abschreibungsdauer dar und soll dazu beitragen, die steuerliche Belastung des Auftraggebers zu optimieren.
(2) Das Nutzungsdauergutachten wird auf Basis der durch den Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen erstellt. Der Anbieter verwendet anerkannte Bewertungsmethoden und orientiert sich an den aktuellen technischen und wirtschaftlichen Standards, um eine fundierte und nachvollziehbare Bewertung der tatsächlichen Nutzungsdauer der Immobilie vorzunehmen.
(3) Das Gutachten basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen und Daten. Es ersetzt keine individuelle Rechts- und Steuerberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich aller möglichen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten lediglich eine Empfehlung darstellt und die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der kürzeren Nutzungsdauer beim Finanzamt liegt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Nutzung des Gutachtens ergeben.
(4) Das Gutachten bezieht sich auf den Zustand und die Nutzung der Immobilie zum Zeitpunkt der Erstellung. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei wesentlichen Veränderungen eine Aktualisierung des Gutachtens erforderlich sein kann, um weiterhin als Grundlage für steuerliche Abschreibungen zu dienen.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftraggebers durch den Anbieter zustande. Der Auftraggeber gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er eine schriftliche oder elektronische Bestellung an den Anbieter richtet.
(2) Der Anbieter kann das Angebot des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.
(3) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Eine automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt.
(4) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt oder die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht zahlt.
(5) Der Auftraggeber hat das Recht zur Kündigung des Vertrags, sofern die gutachterlich ermittelte Nutzungsdauer 49 Jahre (bzw. 39 Jahre bei Baujahr vor 1925) übersteigt oder oberhalb der Spanne einer zuvor erteilten kostenlosen Ersteinschätzung für das betreffende Objekt liegt, vorausgesetzt, die der Ersteinschätzung zugrunde liegenden Objektinformationen waren korrekt.
(6) Der Anbieter ist zur Erstellung des Gutachtens nicht verpflichtet, wenn die bereitgestellten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich falsch sind, gesetzliche Vorschriften der Ausstellung des Gutachtens entgegenstehen oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. In solchen Fällen ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(7) Wird der Vertrag gekündigt, so ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung anteilig für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu verlangen.
(8) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Zudem bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben mit Zustimmung aller betroffenen Parteien (z.B. Eigentümer, Miteigentümer) gemacht wurden. Gewerbliche Immobilienanbieter müssen auf Verlangen ihre unternehmerische Tätigkeit und gegebenenfalls den Vermittlungsauftrag durch entsprechende Dokumente nachweisen.
(3) Der Auftraggeber hat den Anbieter unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und korrekt sind.
(4) Verzögerungen oder Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, liegen nicht in der Verantwortung des Anbieters.
(5) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben und übermittelten Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sind.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Erstellung des Gutachtens richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Höhe. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist der Anbieter berechtigt, diesen Zusatzaufwand zu einem Honorar von 150,00 Euro pro angefangene Stunde abzurechnen.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, insoweit nicht anders angegeben, einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(3) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber mit Übermittlung des Gutachtens eine Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Rabatte und Aktionen gelten nur, wenn die Aufträge über die entsprechenden Promo-Links der Rabattgeber erteilt wurden und der Rabatt auf der Bestellseite vor Absenden des Bestellformulars angezeigt und verrechnet wurde. Eine Kombinierung mehrerer Rabatte oder Aktionen oder eine nachträgliche Rabattierung von Aufträgen, die ohne Rabatt beauftragt wurden, ist nicht möglich.
(5) Reklamationen oder Änderungswünsche bezüglich des Gutachtens oder der Rechnung müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Gutachtens oder der Rechnung schriftlich eingereicht werden. Verspätete Forderungen werden nicht als Rechtfertigung für Zahlungsverzug anerkannt.
(6) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 6 Haftung/Freistellung
(1) Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber eine Geld-zurück-Garantie in Form der Zurückzahlung der bezahlten Vergütung, wenn das Finanzamt das erstellte Gutachten schriftlich zurückweist und dabei explizit auf Fehler oder Mängel hinweist, die dem Anbieter als Gutachtenersteller zuzuschreiben sind.
(2) Die Geltendmachung der Geld-zurück-Garantie ist nur möglich, wenn alle Rechnungen, die aus dem Vertragsverhältnis resultieren, vollständig, ohne jeglichen Abzug und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wurden. Bei Zahlungsverzug oder offenen Restzahlungen erlischt der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie.
(3) Sollte das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennen, verpflichtet sich der Anbieter, den Auftraggeber bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst die Überarbeitung des Gutachtens unter Berücksichtigung der Einwände des Finanzamts sowie die Bereitstellung von Musterschreiben für Einsprüche und Stellungnahmen an das Finanzamt. Darüber hinaus kann der Anbieter verlangen, dass eine von ihm benannte Steuerkanzlei Einspruchsschreiben und sonstige Maßnahmen im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens erstellt und einreicht.
(4) Eine Rückerstattung der Vergütung im Rahmen der Geld-zurück-Garantie erfolgt unter folgenden Bedingungen:
(5) Der Auftraggeber bevollmächtigt auf Verlangen des Anbieters eine Steuerkanzlei zur Klageerhebung gegen das Finanzamt. Im Falle einer Klage übernimmt der Anbieter sämtliche Prozesskosten. Bei erfolgreicher Klage erhält der Anbieter 50 % des gewonnenen Streitwerts, in der Regel 50 % der Steuerersparnis über drei Jahre.
(6) Im Falle der Erfüllung aller Bedingungen für die Geld-zurück-Garantie wird das vollständige, vorab gezahlte Honorar an den Auftraggeber zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Anspruchsberechtigung auf das vom Auftraggeber angegebene Bankkonto. Die Rückerstattung erfolgt per Überweisung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Die Geld-zurück-Garantie tritt hingegen nicht ein, wenn:
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Die Haftung für zugesicherte Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad und umfasst alle Schäden, die aus der Nichterfüllung der Garantie entstehen. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(3) Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt zusätzlich zu den Bestimmungen in Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(4) Im Falle eines Datenverlustes haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, regelmäßig und in angemessenen Abständen Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen.
(5) Der Anbieter haftet, mit Ausnahme der in den vorherigen Absätzen genannten Fälle, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erheblich erschweren oder unmöglich machen.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Auftraggebers von den den Anspruch begründenden Umständen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass das Nutzungsdauergutachten nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der gebotenen fachlichen Sorgfalt erstellt wird. Das Gutachten basiert auf den Informationen und Unterlagen, die der Auftraggeber dem Anbieter zur Verfügung stellt. Der Anbieter prüft diese Angaben auf Plausibilität und ergänzt sie durch sachverständige Einschätzungen. Dabei kommen anerkannte Bewertungsmethoden und die aktuellen technischen und wirtschaftlichen Standards zur Anwendung. Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm bekannten und relevanten Tatsachen vollständig und korrekt im Gutachten darzustellen.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das erstellte Gutachten von den Finanzbehörden oder anderen Stellen anerkannt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Gutachtens im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt und von verschiedenen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die Finanzbehörden oder andere Stellen das Gutachten möglicherweise nicht oder nicht in der gewünschten Weise berücksichtigen. Der Anbieter haftet nicht für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Nichtanerkennung des Gutachtens durch Dritte ergeben.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gespeichert und verarbeitet werden.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter www.gutachten-nutzungsdauer.com/datenschutz
§ 10 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht vom Vertrag zu, wenn dieser per Fernabsatzmittel abgeschlossen wurde.
(2) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht vom Vertrag zu.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.