Präambel
Das Nutzungsdauergutachten der Jota Projekte GmbH ermöglicht es Steuerpflichtigen, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ihrer Immobilien im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Das Gutachten basiert auf den durch der Jota Projekte GmbH plausibilisierten Angaben des Auftraggebers sowie den sachverständigen Einschätzungen. Das Gutachten ersetzt indes keine auf den Einzelfall zugeschnittene Rechts- und Steuerberatung.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gültigen Fassung. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
(3) Der Nutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Allgemeines
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Anfertigung von Nutzungsdauergutachten über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EstG.
(2) Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(3) Jota Projekte GmbH führt die Beauftragung des Auftraggebers mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durch. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung der Sachkunde gewährleistet werden.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, der Ort der Leistungserbringung ebenso wie der Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizient bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
(5) Die Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes erfolgt auf der Grundlage der durch den Auftraggeber vorgelegten aussagekräftigen Unterlagen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert bei der Absendung von Formulareingaben, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Der Auftraggeber versichert ferner, dass die Anzeigen mit Einwilligung sämtlicher berechtigter Parteien (z.B. Eigentümer, Miteigentümer) erfolgen. Gewerbliche Anbieter von Immobilien sind zudem verpflichtet, die unternehmerische Tätigkeit und ggf. den Vermittlungsauftrag gegenüber dem Auftragnehmer auf Verlangen durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.
(2) Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Unterlagen und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
(3) Sollte der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung begonnen haben, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten jedoch nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung nachkommen, so ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Honorat vollständig in Rechnung zu stellen.
(4) Im Falle des Abs. 2 ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung verpflichtet. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten innerhalb von weiteren 12 Monaten nachkommen, ist der Auftragnehmer nach wie vor zur vollständigen Ausführung der Dienstleistungen verpflichtet.
§ 5 Vergütung/Honorar
(1) Die Vergütung wird durch Absenden des Auftragsformulars zu der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Honorarliste des Auftragnehmers vereinbart, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Zusatzaufwand zu einem Honorar von 150 Euro pro angefangene Stunde abzurechnen.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, der Nutzer hat seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Honorar ist (mit Ausnahme des § 3 Abs. 2) nach Erhalt des Gutachtens per E-Mail (z.B. als PDF) zu entrichten. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers auf Grund erforderlicher Nachbesserung des Gutachtens gilt nur dann, wenn die zugrundeliegenden Informationen und Umstände bereits mit Erteilung des Auftrages mitgeteilt wurden.
(4) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mit Übermittlung des Gutachtens eine Rechnung per E-Mail (z.B. als PDF). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(5) Im Verzugsfall hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Auftragnehmer nicht aus.
(6) Rabatte und Aktionen gelten nur, wenn die Aufträge über die entsprechenden Promo-Links der Rabattgeber erteilt wurden und der Rabatt auf der Bestellseite vor Absenden des Bestellformulars angezeigt und verrechnet wurden. Eine Kombinierung mehrerer Rabatte oder Aktionen oder eine nachträgliche Rabattierung von Aufträgen, die ohne Rabatt beauftragt wurden, ist nicht möglich.
§ 6 Haftung/Freistellung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingung oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschadet nur für die Richtigkeit der ermittelten tatsächlichen Nutzungsdauer. Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die so ermittelte Nutzungsdauer mit dem von der Finanzverwaltung angesetztem Wert übereinstimmt.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Auftraggeber ist zur ordentlichen Kündigung berechtigt, sofern die gutachterlich ermittelte Nutzungsdauer 49 Jahre (bzw. 39 Jahre bei Baujahr vor 1925) übersteigt oder oberhalb der Spanne einer zuvor erteilten kostenlosen Ersteinschätzung für das betreffende Objekt liegt, sofern die der Ersteinschätzung zugrundeliegenden Objektinformationen korrekt sind.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers einverstanden.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens nicht verpflichtet, wenn Informationen, Daten, Unterlagen offensichtlich falsch sind, Rechtsvorschriften einer Ausstellung entgegenstehen oder der Auftragnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Insoweit steht dem Auftragnehmer das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Gutachtens entfällt.
(5) Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.