In der zweiten Folge unserer 3-teiligen Serie zur Ehegattenschaukel sprechen Jasper und Robby über die häufigsten Stolperfallen und Gestaltungsfehler, die bei der Umsetzung passieren – und wie du sie vermeidest. Denn so cool und steuerlich attraktiv die Ehegattenschaukel auch klingt – sie funktioniert nur dann, wenn sie korrekt aufgesetzt und tatsächlich durchgeführt wird.
Nicht jede Situation eignet sich für eine Ehegattenschaukel. Wir zeigen dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich das Modell für dich lohnt – und woran du erkennst, ob der richtige Zeitpunkt gekommen ist.
Diese Punkte führen oft dazu, dass das Finanzamt deine Gestaltung nicht anerkennt. In der Folge drohen steuerliche Rückabwicklungen, Schenkungsannahmen oder einfach der Verlust der Abschreibungsvorteile.
Ein belastbares Verkehrswertgutachten sorgt dafür, dass dein Kaufpreis auch bei einer Prüfung standhält. Es schützt dich vor dem Vorwurf, unter Wert verkauft (oder gekauft) zu haben – mit potenziellen schenkungsteuerlichen Konsequenzen.
Wir besprechen, wie du ein Verkäuferdarlehen steuerlich sicher gestaltest – inklusive:
Nur so wird das Darlehen fremdvergleichsfest und steuerlich anerkannt.
Durch den Eigentümerwechsel entsteht neues Abschreibungsvolumen, das du gezielt nutzen kannst – aber nur, wenn die Kaufpreisaufteilung korrekt erfolgt und das neue Eigentumsverhältnis steuerlich Bestand hat.
Die Ehegattenschaukel entfaltet ihre volle Wirkung nur bei gemeinsamer Veranlagung. Bei Kindern oder anderen Angehörigen ist die steuerliche Wirkung eingeschränkt oder mit zusätzlichen Hürden verbunden. Wir erklären, warum.
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