
Ein hoher Gebäudeanteil bedeutet mehr jährliche Abschreibung für Immobilienbesitzer. Je größer der Anteil des Gebäudes am Kaufpreis, desto höher die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) – das führt zu handfesten Steuerersparnissen jedes Jahr. In diesem Beitrag zeigen wir, warum ein möglichst hoher Gebäudeanteil vorteilhaft ist und mit welchen legalen Strategien Sie den Gebäudeanteil erhöhen und damit clever Steuern sparen können.
Beim Kauf einer Immobilie wird der Preis auf zwei Komponenten aufgeteilt: Grundstück (Boden) und Gebäude. Nur Letzteres lässt sich steuerlich abschreiben, da Grund und Boden sich bekanntlich nicht abnutzen. Das heißt, je größer der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto mehr können Sie über die Jahre als AfA von der Steuer absetzen. Ein hoher Gebäudeanteil erhöht somit den jährlichen Abschreibungsbetrag und senkt direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt beteiligt sich mit einem größeren Anteil an Ihren Anschaffungskosten, wenn der Gebäudeanteil entsprechend hoch angesetzt wird.
Typischerweise geht das Finanzamt bei fehlenden anderen Angaben von Standardwerten aus – oft mithilfe der BMF-Arbeitshilfe (eines offiziellen Berechnungstools). Dieses Verfahren berücksichtigt jedoch weder Details der Lage noch den individuellen Zustand Ihrer Immobilie. Häufig wird dabei der Bodenwert (Grundstücksanteil) zu hoch eingeschätzt, was zwangsläufig zu einem geringeren Gebäudeanteil führt – und damit zu einer über Jahrzehnte deutlich niedrigeren Abschreibung für Sie als Eigentümer. Zum Glück müssen Sie diese Aufteilung nicht einfach hinnehmen.
Um den Gebäudeanteil erhöhen zu können, lohnt sich ein Blick darauf, welche Faktoren den Wert des Gebäudes realistisch nach oben treiben. Zwei wichtige Aspekte sind hier der technische Zustand der Immobilie und durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen:
Tipp: Sollte das Gebäude gravierende bauliche Mängel oder hohes Alter aufweisen, kann ein Sachverständiger auch eine kürzere Restnutzungsdauer attestieren. In der Praxis haben viele ältere Gebäude tatsächlich eine geringere Lebensdauer als die pauschalen 50 Jahre. Wird eine Restnutzungsdauer z.B. nur noch von 30 Jahren nachgewiesen, darf die jährliche AfA-Rate entsprechend erhöht werden (in diesem Fall nahezu verdoppelt). So steigert eine verkürzte Nutzungsdauer ebenfalls Ihre Abschreibung – ein weiterer legaler Hebel, den Sie nutzen können.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in Ihrer Gegend. Er dient dem Finanzamt als Grundlage, um den Wert des Bodens zu schätzen. Doch nur weil der offizielle Bodenrichtwert X Euro pro Quadratmeter ausweist, muss Ihr konkretes Grundstück nicht genau diesem Durchschnitt entsprechen. Es gibt viele wertmindernde Besonderheiten, die einen niedrigeren Bodenwert rechtfertigen können – und damit automatisch den Gebäudeanteil relativ erhöhen. Prüfen Sie daher kritisch, ob Ihr Grundstück in bestimmten Punkten vom Standard abweicht:
All diese Faktoren können den Bodenwert deutlich beeinflussen. Falls solche Umstände vorliegen, sollte der Bodenrichtwert entsprechend nach unten korrigiert werden. In einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung wird ein Sachverständiger solche Besonderheiten explizit berücksichtigen und den Grundstückswert entsprechend niedriger ansetzen, als es der rohe Bodenrichtwert tut. Das Ergebnis: Ein größerer Teil des Kaufpreises entfällt auf das Gebäude, was Ihre Abschreibungsbasis erhöht.
Spätestens wenn Sie obige Punkte prüfen, werden Sie merken: Die standardisierte Aufteilung des Kaufpreises ist in vielen Fällen nicht gerecht. Ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann hier Abhilfe schaffen. Doch wann lohnt sich der Aufwand dafür? Grundsätzlich immer dann, wenn abweichende Verhältnisse vorliegen oder eine erhebliche Steuerersparnis zu erwarten ist. Insbesondere folgende Szenarien sprechen für ein Gutachten:
Ein Gutachten verursacht natürlich Kosten – je nach Objektgröße und Komplexität oft im unteren bis mittleren vierstelligen Euro-Bereich. Doch diese Investition rechnet sich meist erstaunlich schnell: Schon wenige Prozent mehr Gebäudeanteil können zu Tausenden Euro an zusätzlicher Abschreibung über die Nutzungsdauer führen. In vielen Fällen amortisieren sich die Gutachterkosten innerhalb weniger Jahre durch die Steuerersparnis. Zudem sind derartige Beratungskosten bei Vermietungsobjekten selbst wieder steuerlich abzugsfähig.
Wichtig zu wissen: Legen Sie dem Finanzamt ein plausibles, fachgerecht erstelltes Gutachten vor, muss dieses in der Regel anerkannt werden. Die Behörde darf ein stichhaltiges Sachverständigengutachten nicht willkürlich verwerfen. Haben Sie den Gebäude- und Bodenwert also von einem vereidigten Gutachter ermitteln lassen, sind Ihre Chancen auf Akzeptanz sehr hoch. Im Zweifel steht Ihnen immer noch der Rechtsweg offen – doch die Erfahrungen zeigen, dass fundierte Gutachten nahezu immer zum Erfolg führen.
Tipp: Falls Sie die Möglichkeit haben, können Sie den Gebäudeanteil schon im Kaufvertrag hoch ansetzen (etwa durch Vereinbarung eines realistischen Wertverhältnisses von Grund und Boden zu Gebäude). Die Finanzverwaltung ist an eine solch vertraglich vereinbarte Kaufpreisaufteilung gebunden, solange sie nicht völlig fernab der Realität liegt. Fragen Sie hierfür gegebenenfalls Ihren Notar oder Steuerberater um Rat.
Als Immobilienbesitzer oder Investor sollten Sie den Gebäudeanteil Ihrer Objekte nicht dem Zufall überlassen. Es lohnt sich, die Kaufpreisaufteilung kritisch zu hinterfragen und bei Bedarf mit professioneller Hilfe zu optimieren. Ob durch Berücksichtigung von Modernisierungen, Prüfung des Bodenrichtwerts oder ein qualifiziertes steuerliches Gutachten – legal mehr Abschreibung herauszuholen ist in vielen Fällen möglich. Die so erzielten Steuervorteile bedeuten letztlich, dass ein größerer Teil Ihrer Immobilie vom Finanzamt “mitfinanziert” wird. Nutzen Sie diese Spielräume, um Ihre Rendite zu steigern und gleichzeitig auf der sicheren Seite des Gesetzes zu bleiben.
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