In dieser Folge von „Ton Steine Steuern“ nimmt Jasper ein steuerliches Lieblingsthema unter die Lupe: die Restnutzungsdauer bei Gewerbeimmobilien. Dabei wird schnell klar: Wer hier clever agiert, kann Abschreibungssätze von bis zu 22 % pro Jahr erzielen – ein steuerlicher Hebel, der sich massiv auf Rendite und Cashflow auswirken kann.
Im Gegensatz zum Wohnbereich, wo in der Regel eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren angenommen wird, erlaubt der Gesetzgeber bei gewerblich genutzten Immobilien deutlich kürzere Nutzungsannahmen – abhängig von der tatsächlichen Abnutzung durch die Nutzung.
Beispiele laut ImmoWertV:
Dadurch ergeben sich potenziell Restnutzungsdauern von 4–9 Jahren, was zu Abschreibungssätzen von:
Entscheidend für die Bewertung ist nicht, ob ein Gebäude massiv oder leicht gebaut ist, sondern wie es genutzt wird. Eine Arztpraxis, eine Logistikhalle oder ein Verbrauchermarkt unterliegen ganz anderen Abnutzungen als ein Wohnhaus – und dürfen daher auch steuerlich kürzer abgeschrieben
Einige realistische Beispiele aus der Gutachtenpraxis:
Auch Wohn- und Geschäftshäuser können steuerlich profitieren – etwa wenn Wohneinheiten in Monteurszimmer umgewandelt werden und damit gewerbliche Nutzung vorliegt.
Aber Achtung: Bei WEG-Wohnungen mit nur einer gewerblich genutzten Einheit greift diese Regelung meist nicht.
Verkürzte Restnutzungsdauer bei Gewerbeobjekten kann zum Gamechanger werden. Jasper erklärt, wie du’s richtig machst:
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