
Sie haben eine vermietete Immobilie gekauft und möchten die Kaufpreisaufteilung optimal gestalten? Dann stehen Sie vor der Frage: Vertrauen Sie auf die BMF-Hilfe (oft als BMF-Tabelle bezeichnet) – oder beauftragen Sie ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung durch einen Sachverständigen? In diesem Beitrag vergleichen wir beide Ansätze und beantworten die Kernfrage: Wann lohnt sich ein Gutachter wirklich? Schließlich geht es um bares Geld, denn je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto mehr Abschreibung (AfA) können Sie steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst klargestellt, dass ein qualifiziertes Gutachten in Streitfällen sogar Vorrang vor der BMF-Tabelle haben kann. Schauen wir uns also genauer an, wann der Aufwand und die Kosten eines Gutachters sinnvoll sind.
Die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung ist ein Excel-basiertes Tool des Bundesfinanzministeriums. Es dient dazu, den Kaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen – wichtig für die steuerliche Abschreibung, da nur der Gebäudewert abgeschrieben werden darf. Das Tool verwendet standardisierte Durchschnittswerte (z.B. Bodenrichtwert und pauschale Baukosten) und folgt einem vereinfachten Schema (häufig dem Sachwertverfahren).
Vorteil: Es ist kostenlos und schnell verfügbar, und die Finanzämter nutzen es gerne als Orientierung oder Schätzung. Nachteil: Diese Pauschalmethode berücksichtigt individuelle Objektmerkmale und Lagebesonderheiten nicht. Selbst die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Arbeitshilfe lediglich eine qualifizierte Schätzung ist, die durch eine fundierte sachverständige Begründung widerlegt werden kann. Mit anderen Worten: Die BMF-Tabelle liefert einen groben Richtwert, der im Einzelfall vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen kann.
Im Gegensatz dazu steht das Gutachten zur Kaufpreisaufteilung eines unabhängigen Sachverständigen. Hier begutachtet ein zertifizierter Gutachter die Immobilie individuell und ermittelt den Marktwert von Grundstück und Gebäude mit anerkannten Bewertungsverfahren (z.B. Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Das Resultat ist ein detailliertes Gutachten, das die Werteaufteilung nachvollziehbar begründet – unter Einbezug von Lage, Zustand, Ausstattung und allen relevanten Faktoren. Ein solches Gutachten ist kostenpflichtig (je nach Objekt meist einige hundert bis wenige tausend Euro), liefert aber belastbare Fakten. Wichtig: Ein qualifiziertes Gutachten besitzt Beweiskraft gegenüber dem Finanzamt. Im Falle einer Auseinandersetzung kann es die standardisierte BMF-Rechnung übertrumpfen, sofern es die realen Wertverhältnisse besser wiedergibt. Unterm Strich bietet das Gutachten also Maßarbeit statt Schema F – was sich in vielen Fällen zu Gunsten des Eigentümers auswirkt.
Durch ein Urteil des BFH wurde die Position von Immobilieneigentümern deutlich gestärkt. Der BFH entschied 2020, dass die BMF-Arbeitshilfe nicht angewendet werden darf, wenn sie im Ergebnis keine realitätsgerechte Aufteilung nach den Verkehrswerten liefert. Im Klartext: In einem Streitfall muss der Gebäudeanteil anhand eines unabhängigen Gutachtens ermittelt werden, anstatt stur der BMF-Berechnung zu folgen. Außerdem stellte der BFH fest, dass die Excel-Tabelle des BMF keine bindende Rechtsgrundlage darstellt – sie ist weder Gesetz noch für Steuerpflichtige verpflichtend.
Die Richter monierten sogar einen systematischen Fehler der Arbeitshilfe: Sie lässt regionale Faktoren außen vor. In Städten mit hohen Bodenpreisen führt das Tool deshalb typischerweise zu einem überproportional hohen Grundstücksanteil und sehr niedrigem Gebäudewert. Genau das benachteiligt Eigentümer bei der Abschreibung. Das Gericht machte klar, dass Finanzämter und Finanzgerichte in solchen Fällen ein Sachverständigengutachten einholen müssen, um die wirklichen Wertverhältnisse festzustellen. Für Vermieter bedeutet dieses Urteil: Mit einem fundierten Verkehrswertgutachten in der Hand stehen die Chancen hervorragend, dass Ihre individuelle Kaufpreisaufteilung anerkannt wird – selbst wenn sie von der BMF-Tabelle abweicht.
Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kostet zwar Geld – doch in bestimmten Situationen zahlt es sich schnell aus. Hier sind typische Fälle, in denen sich die Beauftragung eines Gutachters besonders lohnt:
Die gute Nachricht: Wenn es um eine vermietete Immobilie geht, ja. Als Vermieter/in können Sie die Kosten für ein Verkehrswertgutachten in aller Regel steuerlich geltend machen. Das Honorar zählt dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (bei Privatpersonen) oder als Betriebsausgabe im Rahmen eines Immobilienunternehmens. Dadurch mindert das Gutachten Ihr zu versteuerndes Einkommen – faktisch beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Für Eigennutzer hingegen gilt: Lassen Sie ein Gutachten für die selbst bewohnte Immobilie erstellen, können Sie diese Kosten nicht von der Steuer absetzen. Weder als Werbungskosten, noch als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerleistung wird das Finanzamt solche Ausgaben anerkennen, da kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften besteht.
Für Vermieter reduziert sich also die finanzielle Belastung eines Gutachtens durch den Steuereffekt. In vielen Fällen amortisiert sich das Gutachten schnell: Zum einen erhöht ein guter Gutachter den Abschreibungsbetrag (was Jahr für Jahr Steuern spart), zum anderen sind Gutachterkosten selbst absetzbar, was im ersten Jahr sofort wirkt. Gerade bei teuren Objekten übersteigen die steuerlichen Vorteile eines Gutachtens die Kosten oft um ein Vielfaches. Die Investition in ein qualifiziertes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ist daher in vielen Situationen nicht nur sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich lohnend.
Zusammengefasst lohnt sich ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung immer dann, wenn die standardisierte BMF-Aufteilung ein für Sie nachteiliges Ergebnis liefern würde. Insbesondere bei wertvollen, vermieteten Immobilien in teuren Lagen oder mit besonderen Objektmerkmalen können die zusätzlichen Abschreibungen durch ein Gutachten die Kosten bei weitem übersteigen. Dank aktueller BFH-Rechtsprechung sind Eigentümer mit einem qualifizierten Gutachten zudem auf der sicheren Seite – das Finanzamt darf eine plausibel begründete Wertermittlung nicht einfach ignorieren. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine maßgeschneiderte Kaufpreisaufteilung, zahlen langfristig weniger Steuern und haben im Streitfall beste Karten.Möchten auch Sie Ihre Kaufpreisaufteilung optimieren? Informieren Sie sich gern auf unserer Verkehrswertgutachten Seite über den Ablauf und die Möglichkeiten – ein Gespräch mit einem erfahrenen Gutachter kann sich schnell auszahlen.
Erfahren Sie kostenlos, wie die richtige Aufteilung von Gebäude- und Bodenwert Ihre AfA verbessert – bevor Sie ein Gutachten beauftragen.
