,,Für die AfA bei vermieteten Immobilien darf nur der Wert des Gebäudes herangezogen werden... der Bodenrichtwert [für das Grundstück] wird als nicht abschreibungsfähig vom Kaufpreis abgezogen. Der Rest kann dann steuerlich abgeschrieben werden.''

| Finanzamt | Gutachten | Differenz | |
| Kaufpreis Mehrfamilienhaus | 1.000.000 € | 1.000.000 € | 0 € |
| Anteil Grund & Boden | 60 % | 28 % | -32 % |
| Anteil Gebäude | 40 % | 72 % | 5.873,68 € |
| Gebäudewert | 400.000 € | 720.000 € | +320.000 € |
| Abschreibungsdauer | 50 Jahre | 50 Jahre | 0 |
| Jährliche AfA | 12.000 € | 14.400 € | +2.400 € |
| Erhöhung der AfA | - | - | +20 % |

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