SPAREN SIE STEUERN DURCH OPTIMIERTE ABSCHREIBUNG IHRER IMMOBILIE
In Bremen, einer Stadt mit etwa 570.000 Einwohnern und rund 140.000 Wohneinheiten, profitieren Immobilieneigentümer von der vorteilhaften Lage im Nordwesten Deutschlands, angrenzend an wichtige Städte wie Hamburg und Hannover. Bremens gut erhaltene Altstadt, geprägt von Fachwerkhäusern, gotischen Kirchen und eindrucksvollen Renaissancebauten wie dem Rathaus und der Statue des Rolands, fügt sich harmonisch neben moderne Wohnkomplexe entlang der Weser und in verschiedenen Stadtteilen ein, die moderne Architektur in das historische Stadtbild einbringen.
Trotz eines langfristigen Trends steigender Mieten und Immobilienpreise hat die Stadt kürzlich aufgrund von Zinserhöhungen eine leichte Abschwächung dieser Entwicklungen erlebt. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer in Bremen kann daher nicht nur historische und ästhetische Werte, sondern auch mögliche Steuervorteile offenlegen, wie etwa eine jährliche Steuerersparnis von 10.200 Euro durch die Feststellung einer reduzierten Nutzungsdauer von beispielsweise 26 Jahren.
Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie über die jährliche Steuererklärung geltend zu machen. Standardmäßig legt der Gesetzgeber für Immobilien eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren fest, was einer jährlichen Abschreibungsrate von zwei Prozent entspricht. Durch das Einreichen eines Gutachtens zur Nutzungsdauer – auch bekannt als „Beleg für eine real kürzere Nutzungsdauer“ – können Sie jedoch von dieser Regelung abweichen und Ihre finanziellen Vorteile maximieren.
Besonders Immobilien, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden, weisen oft eine kürzere Lebensdauer als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre auf. Mit dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer sind Sie berechtigt, die Abschreibungen entsprechend anzupassen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Objekts auf eine mögliche Neubewertung an. Diese vorläufige Bewertung zeigt Ihnen potenzielle steuerliche Vorteile auf und bildet die Grundlage für eine mögliche weitere Zusammenarbeit.
Beauftragen Sie nach einer positiven Ersteinschätzung Ihr individuelles Gutachten. Dieses dient als Ihr Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Unsere Experten, zertifiziert nach DIN ISO/IEC 17024, führen eine detaillierte Begutachtung Ihrer Immobilie durch. Das erstellte Gutachten erfüllt die Anforderungen des Bundesfinanzministeriums und wird mit einer persönlichen Beratung bereitgestellt.
Egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie – eine kürzere nachgewiesene Nutzungsdauer führt direkt zu höheren Steuerersparnissen.
Unsere DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Experten fertigen fundierte Gutachten an, die es Ihnen ermöglichen, die Abschreibungen auf Ihre Immobilie zu optimieren. Eine durch das Gutachten festgestellte verkürzte Restnutzungsdauer führt zu einem erhöhten Abschreibungssatz, was Ihre Steuerlast mindert und Ihren jährlichen Cashflow erhöht.
Mit einer perfekten Erfolgsquote bei der Anerkennung unserer Gutachten sind wir Ihr starker Partner für nachhaltige Steuerersparnisse und eine verbesserte Rendite Ihrer Immobilieninvestition.
Nehmen Sie Ihr finanzielles Wohl selbst in die Hand und nutzen Sie unsere Expertise für Ihre Steueroptimierung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, wie auch Sie von einer verkürzten Nutzungsdauer profitieren können.