Nutzen Sie steuerliche Vorteile durch eine optimierte Immobilienabschreibung


Stuttgart, die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg, zählt rund 630.000 Einwohner und gehört zu den wirtschaftsstärksten Standorten Deutschlands. Eingebettet in eine Kessellage mit Weinbergen verbindet die Stadt hohe Lebensqualität mit starker Industrie- und Innovationskraft, insbesondere in den Bereichen Automobil und Technologie. Architektonisch bietet Stuttgart eine vielfältige Mischung aus Altbauten und modernen Quartieren: Von Gründerzeit- und Bestandsimmobilien in Stadtteilen wie Stuttgart-West oder Stuttgart-Süd bis hin zu neueren Wohn- und Büroentwicklungen im Europaviertel.
Der Immobilienmarkt ist seit Jahren von hohen Preisen und stabiler Nachfrage geprägt. Gerade bei älteren Bestandsobjekten können Eigentümer steuerliche Vorteile nutzen, wenn eine verkürzte Restnutzungsdauer sachgerecht nachgewiesen wird. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann dabei helfen, die Abschreibung zu optimieren und die Steuerlast spürbar zu senken.




Als Vermieter können Sie die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie über die jährliche Steuererklärung abschreiben. In vielen Fällen geht der Gesetzgeber dabei von einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren aus, was einer jährlichen Abschreibung von 2% entspricht. Mit einem Nutzungsdauer-Gutachten – also dem Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer – können Sie jedoch von dieser Standardannahme abweichen und Ihre Abschreibung erhöhen.
Gerade bei älteren Gebäuden, insbesondere Baujahr vor 2000, lässt sich häufig eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer begründen. Wird diese fachgerecht bestätigt, können Sie die Abschreibung entsprechend anpassen und steuerliche Vorteile nutzen.

Erhöhen Sie Ihre jährlichen Abschreibungen und reduzieren Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn durch ein fachgerecht erstelltes Nutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie.
Reduzieren Sie gezielt Ihre Steuern auf Mieteinnahmen und steigern Sie dadurch unmittelbar Ihre Nettoeinnahmen.
Steigern Sie Ihre Nettoerträge aus Mieteinnahmen durch steuerliche Vorteile infolge höherer Abschreibungen.
Wir prüfen kostenlos, ob sich eine Neubewertung Ihrer Immobilie lohnt. Die unverbindliche Ersteinschätzung zeigt mögliche steuerliche Vorteile und dient als Grundlage für die nächsten Schritte.
Fällt die Ersteinschätzung positiv aus, beauftragen Sie Ihr individuelles Nutzungsdauergutachten. Dieses dient als offizieller Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Unsere nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen eine detaillierte Begutachtung Ihrer Immobilie. Das Gutachten entspricht den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums und wird inklusive persönlicher Beratung bereitgestellt.
| Baujahr | sehr einfache Ausstattung | einfache Ausstattung | mittlere Ausstattung | gehobene Ausstattung | stark gehobene |
| 1973 | 8,00% | 4,67% | 3,00% | 2,00% | 1,33% |
| 1978 | 4,67% | 3,00% | 2,00% | 1,33% | 0,86% |
| 1983 | 3,00% | 2,00% | 1,33% | 0,86% | 0,50% |
| 1988 | 2,00% | 1,33% | 0,86% | 0,50% | 0,22% |
| 1993 | 1,33% | 0,86% | 0,50% | 0,22% | 0,00% |
| 1998 | 0,86% | 0,50% | 0,22% | 0,00% | -0,18% |
| 2003 | 0,50% | 0,22% | 0,00% | -0,18% | -0,33% |





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