BFH IX R 16/07: Ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer, zählt sie

Der BFH hat am 04.03.2008 (Az. IX R 16/07) klargestellt, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes von technischem Verschleiß, wirtschaftlicher Entwertung und rechtlichen Beschränkungen bestimmt wird. Ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische, darf sich der Steuerpflichtige auf die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer berufen. Diese Entscheidung ist eine der Grundlagen der späteren Rechtsprechung.
Diese Seite dient der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.

Sachverhalt und Entscheidung

  • Ob eine kürzere Nutzungsdauer gilt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
  • Maßgeblich sind technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Umstände, die die Nutzungsdauer begrenzen können. Ausgangspunkt ist die technische Nutzungsdauer.
  • Ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische, kann sich der Steuerpflichtige darauf berufen.

Bedeutung für Vermieter

  • Fundament der heutigen Praxis: Die drei Determinanten (technisch, wirtschaftlich, rechtlich) prägen bis heute jedes Restnutzungsdauer-Gutachten.
  • Wirtschaftliche Entwertung zählt: Ein Gebäude kann wirtschaftlich verbraucht sein, obwohl die Bausubstanz noch länger hielte.

Quelle (Primärquelle)

Volltext: BFH IX R 16/07 vom 04.03.2008, dejure.org

Gesetzestext: § 7 EStG

Quelle (Primärquelle)

  • Volltext: [BFH IX R 16/07 vom 04.03.2008, dejure.org](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BFH&Datum=04.03.2008&Aktenzeichen=IX+R+16/07)
  • Gesetzestext: [§ 7 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)

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Eckdaten
Gericht
Bundesfinanzhof (BFH), IX. Senat
Aktenzeichen
4. März 2008
Vorinstanz
IX R 16/07
norman
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Ergebnis
Grundsatzentscheidung zur Bestimmung der Nutzungsdauer
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