BFH IX R 33/16: Kürzere Nutzungsdauer ja, Wechsel von der degressiven AfA nein
Der BFH hat am 29.05.2018 (Az. IX R 33/16) bestätigt, dass bei einer tatsächlichen Nutzungsdauer unter 50 Jahren die höhere, der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG angesetzt werden darf. Zugleich stellt er klar: Ein späterer Wechsel von der degressiven AfA (§ 7 Abs. 5 EStG) zur AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist nicht zulässig.
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Sachverhalt und Entscheidung
Streitig war, ob von der einmal gewählten degressiven Gebäude-AfA nachträglich zur AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gewechselt werden kann. Der BFH entschied:
Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als 50 Jahre, kann statt der typisierten 2 Prozent die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende, höhere AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorgenommen werden.
Ein späterer Wechsel von der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht zulässig. Wer die degressive Methode gewählt hat, ist daran gebunden.
Bedeutung für Vermieter
Bestätigt die Grundregel: kürzere tatsächliche Nutzungsdauer erlaubt höhere AfA.
Wichtig bei der Methodenwahl: Die Entscheidung für die degressive AfA ist bindend. Wer später auf die kürzere Nutzungsdauer umsteigen möchte, kann das nicht. Die Wahl sollte also von Anfang an gut überlegt sein.
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