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Restnutzungsdauer in Gefahr – was musst du jetzt noch tun?

Neue Regeln bedrohen faire Immobilienbewertungen – und damit Steuerrechte

Neue BMF-Regeln deuten Änderungen an, die viele Eigentümer und Investoren hart treffen könnte – und die in der Praxis kaum umsetzbar ist. Ist die Restnutzungsdauer in Gefahr? Was musst du tun?
Hinter dem Entwurf steckt die Idee, Immobilienbewertungen strenger zu kontrollieren. Das klingt zunächst sinnvoll. Doch die geplanten Vorgaben würden in Wirklichkeit zu langen Wartezeiten, höheren Kosten und massiven Einschränkungen führen.


Was genau geplant ist

Künftig soll eine wichtige steuerliche Bewertung – zum Beispiel, wenn man nachweisen will, dass ein Gebäude eine kürzere Restnutzungsdauer hat – nur noch von einem ganz bestimmten Typ Gutachter erstellt werden dürfen: einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Und: Dieser Gutachter muss die Immobilie persönlich vor Ort besichtigen – Vertretung durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter ist nicht erlaubt.

Das Ziel laut Ministerium: Mehr Qualität, einfachere Verwaltung, weniger „schlechte“ Immobiliengutachten.


Warum das ein Problem ist

In der Praxis klingt das wie ein Garant für Qualität – tatsächlich würde es aber viele unnötige Hürden schaffen:

  • Zu wenige Gutachter: Die Zahl dieser speziell bestellten Sachverständigen sinkt seit Jahren.
  • Monopolstellung: Wenn nur eine kleine Gruppe arbeiten darf, steigen Wartezeiten und Preise.
  • Kein Rechtsgrund: Gesetze und Urteile erlauben auch Immobiliengutachten von anderen, qualifizierten Experten – selbst mit Unterstützung durch Mitarbeiter vor Ort.
  • Europarechtlich fragwürdig: In der EU sind solche Einschränkungen nur erlaubt, wenn sie unbedingt nötig sind – das ist hier nicht der Fall.

Die Folgen für Bürger und Wirtschaft

  • Lange Wartezeiten: Teilweise bis zu 9 Monate auf ein Gutachten.
  • Mehr Kosten: Wenig Wettbewerb = höhere Honorare.
  • Verpasste Steuerchancen: Wer nicht rechtzeitig ein Gutachten bekommt, kann bestimmte Abschreibungen nicht nutzen.
  • Bremsklotz für Investitionen: Projekte verzögern sich, weil Bewertungen fehlen.

Es gibt eine bessere Lösung

Statt nur eine kleine Berufsgruppe zuzulassen, sollte die Regelung für alle qualifizierten Sachverständigen offen sein – unter klaren Qualitätsstandards.
Dazu gehören:

  • Vor-Ort-Besichtigung (persönlich oder durch fachlich geschulte Hilfspersonen) mit Fotos.
  • Nutzung anerkannter Bewertungsmethoden.
  • Vollständige Erfassung aller relevanten Fakten.

Zugelassen werden sollten nicht nur öbuv, sondern auch DIN-zertifizierte Sachverständige, international anerkannte Experten (MRICS, REV) und andere nachweislich qualifizierte Fachleute.


Warum das allen nützt

  • Mehr Kapazität: Gutachten schneller verfügbar.
  • Digitalisierung: Daten können effizienter verarbeitet werden.
  • Wirtschaft: Investitionen werden beschleunigt.
  • Umwelt: Weniger Anfahrten, wenn regionale Mitarbeiter besichtigen.

Fazit und Forderung

Diese geplanten Einschränkungen sind unnötig, teuer und ungerecht.
Sie müssen gestrichen und durch offene, aber strenge Qualitätsregeln ersetzt werden.
So erreichen wir Qualität und Fairness – ohne Bürger und Wirtschaft auszubremsen.

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📧 Schreib mir gern an: jasper@steine-steuern.de

Jasper Schouw
Jasper Schouw ist studierter Betriebswirt und Gründer von gutachten-nutzungsdauer.com. Darüber hinaus hält er einen Immobilienbestand, baut und entwickelt Projekte und handelt mit Immobilien und Grundstücken.
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