
Neue BMF-Regeln deuten Änderungen an, die viele Eigentümer und Investoren hart treffen könnte – und die in der Praxis kaum umsetzbar ist. Ist die Restnutzungsdauer in Gefahr? Was musst du tun?
Hinter dem Entwurf steckt die Idee, Immobilienbewertungen strenger zu kontrollieren. Das klingt zunächst sinnvoll. Doch die geplanten Vorgaben würden in Wirklichkeit zu langen Wartezeiten, höheren Kosten und massiven Einschränkungen führen.
Künftig soll eine wichtige steuerliche Bewertung – zum Beispiel, wenn man nachweisen will, dass ein Gebäude eine kürzere Restnutzungsdauer hat – nur noch von einem ganz bestimmten Typ Gutachter erstellt werden dürfen: einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Und: Dieser Gutachter muss die Immobilie persönlich vor Ort besichtigen – Vertretung durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter ist nicht erlaubt.
Das Ziel laut Ministerium: Mehr Qualität, einfachere Verwaltung, weniger „schlechte“ Immobiliengutachten.
In der Praxis klingt das wie ein Garant für Qualität – tatsächlich würde es aber viele unnötige Hürden schaffen:
Statt nur eine kleine Berufsgruppe zuzulassen, sollte die Regelung für alle qualifizierten Sachverständigen offen sein – unter klaren Qualitätsstandards.
Dazu gehören:
Zugelassen werden sollten nicht nur öbuv, sondern auch DIN-zertifizierte Sachverständige, international anerkannte Experten (MRICS, REV) und andere nachweislich qualifizierte Fachleute.
Diese geplanten Einschränkungen sind unnötig, teuer und ungerecht.
Sie müssen gestrichen und durch offene, aber strenge Qualitätsregeln ersetzt werden.
So erreichen wir Qualität und Fairness – ohne Bürger und Wirtschaft auszubremsen.
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