Gutachten Nutzungsdauer
Abschreibung, Nutzungsdauer, Steuernsparen

So erhöhst du die Abschreibung von 2 % auf 8 % – Mit Restnutzungsdauergutachten Steuern sparen

Die meisten Kapitalanleger wissen, dass man Immobilien abschreiben kann – aber wusstest du, dass du die Abschreibung von 2 % auf bis zu 8 % pro Jahr erhöhen kannst? Diese Möglichkeit bietet enormes Potenzial, um deine Steuerlast zu reduzieren und mehr Liquidität für neue Investitionen zu gewinnen.

Der Schlüssel dazu liegt in einem sogenannten Restnutzungsdauergutachten. Mit diesem Gutachten wird die tatsächliche Nutzungsdauer deiner Immobilie neu bewertet. Anstatt pauschal von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren auszugehen, kannst du nachweisen, dass deine Immobilie möglicherweise nur noch 16 oder 20 Jahre nutzbar ist. Das Ergebnis? Eine deutlich höhere Abschreibung – und damit mehr Geld in deiner Tasche.

Warum ist das wichtig?
Stell dir vor, du könntest jährlich 50.000 Euro mehr von der Steuer absetzen, nur weil du ein Restnutzungsdauergutachten nutzt. Genau das ist möglich. Ein Beispiel: Wenn du statt 2 % jährlich 6,25 % abschreiben kannst, steigt die Abschreibung von 5.600 Euro auf 17.500 Euro pro Jahr – eine Differenz von 11.900 Euro. Bei einem Steuersatz von 42 % entspricht das einer Steuerersparnis von fast 5.000 Euro pro Jahr – und in 10 Jahren sogar 50.000 Euro!

Das erwartet dich in diesem Beitrag:

  • Was ein Restnutzungsdauergutachten ist und wie es funktioniert.
  • Warum du nicht bis zur Gesetzesänderung 2024 warten solltest.
  • Wie du deine Abschreibung von 2 % auf bis zu 8 % pro Jahr erhöhen kannst.
  • Praxisnahe Tipps, wie du deine Steuerlast durch clevere Strategien senken kannst.

Wenn du mehr Details zu diesem Thema erfahren möchtest, dann hör dir die aktuelle Podcast-Folge von „Ton Steine Steuern“ an. Dort erkläre ich, wie du mit einem Restnutzungsdauergutachten deine Steuerlast drastisch reduzieren kannst.

🎧 Hör hier die Podcast-Folge:


Spotify: https://open.spotify.com/show/6r5btX9TaAzGoqhODn9Lwf 

Deezer: https://www.deezer.com/show/1001310401

Amazon Music: https://music.amazon.de/podcasts/bdd3d33c-7bc2-4065-8073-27e9430743ca/ton-steine-steuern 

Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/us/podcast/ton-steine-steuern/id1773291647

Verpasse nicht die Gelegenheit, mit cleveren Steuerstrategien bares Geld zu sparen. Los geht’s!

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein Gutachten, das die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie bewertet. Im Gegensatz zur pauschalen Annahme des Finanzamts, dass Immobilien über 50 Jahre (ab Baujahr 1925) oder 40 Jahre (vor Baujahr 1925) abgeschrieben werden, ermöglicht ein Restnutzungsdauergutachten eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Nutzungsdauer der Immobilie.

Was ist das Ziel eines Restnutzungsdauergutachtens?

Das Ziel eines Restnutzungsdauergutachtens ist es, eine kürzere Nutzungsdauer für das Gebäude nachzuweisen. Denn je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher die jährliche Abschreibung. Wenn du die Kosten des Gebäudes auf 16 oder 20 Jahre statt auf 50 Jahre verteilen kannst, steigt die Abschreibung von 2 % pro Jahr auf bis zu 6 % oder sogar 8 % pro Jahr.

Beispiel:

  • Gebäudewert: 280.000 Euro
  • Normale Abschreibung (2 % bei 50 Jahren): 5.600 Euro pro Jahr
  • Abschreibung mit einer Restnutzungsdauer von 16 Jahren (6,25 %): 17.500 Euro pro Jahr

Ergebnis: Du kannst jährlich 11.900 Euro mehr als Werbungskosten ansetzen. Das führt bei einem Steuersatz von 42 % zu einer Steuerersparnis von rund 5.000 Euro pro Jahr.

Warum gibt es diese Möglichkeit überhaupt?

Das deutsche Steuerrecht erkennt an, dass nicht alle Immobilien gleich sind. Eine ältere oder stark abgenutzte Immobilie hat eine kürzere Restnutzungsdauer als eine neuwertige Immobilie. Statt einer pauschalen Abschreibung über 50 Jahre erlaubt der Gesetzgeber daher, eine kürzere Nutzungsdauer anzusetzen – wenn diese durch ein Gutachten belegt wird.

Diese Regelung ist in § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Sie besagt, dass die AfA (Absetzung für Abnutzung) auf der tatsächlichen Restnutzungsdauer basieren darf, wenn der Steuerpflichtige diese durch ein Gutachten nachweisen kann.

Das bedeutet:

  • Du musst nicht zwingend die 50-jährige oder 40-jährige Abschreibung des Finanzamts akzeptieren.
  • Du kannst durch ein Restnutzungsdauergutachten nachweisen, dass deine Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer hat.
  • Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher fällt die jährliche Abschreibung aus.

Warum solltest du ein Restnutzungsdauergutachten nutzen?

Die pauschalen Abschreibungsfristen des Finanzamts sind nicht immer zu deinem Vorteil. Vor allem ältere oder gebrauchte Immobilien haben häufig eine deutlich kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer. Diese Tatsache kannst du zu deinem Vorteil nutzen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Höhere Abschreibung: Statt 2 % kannst du 4 %, 6 % oder sogar 8 % Abschreibung pro Jahr erzielen.
  • Direkte Steuerersparnis: Höhere Abschreibungen bedeuten weniger zu versteuernde Mieteinnahmen – und damit eine niedrigere Steuerlast.
  • Langfristige Einsparungen: Eine verkürzte Nutzungsdauer kann dir über die Jahre hinweg Zehntausende Euro sparen.

Gesetzliche Grundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Die rechtliche Basis für das Restnutzungsdauergutachten findet sich im § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dort heißt es:

„Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist grundsätzlich gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach.“

Diese Formulierung macht deutlich, dass der Gesetzgeber den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ausdrücklich erlaubt. Der Nachweis muss jedoch durch ein Gutachten erfolgen, das bestimmte formale Anforderungen erfüllt. Das Finanzamt akzeptiert diese Gutachten in der Regel nur, wenn sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten Gutachter erstellt werden.

Wie funktioniert die normale Abschreibung bei Immobilien?

Wenn du eine Immobilie kaufst, kannst du die Anschaffungskosten nicht direkt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen. Stattdessen erfolgt die steuerliche Absetzung schrittweise über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Dabei handelt es sich um eine Methode, mit der die Kosten für die Abnutzung der Immobilie über die Nutzungsdauer verteilt werden.

Das Ziel der AfA ist es, den Werteverzehr des Gebäudes im Laufe der Zeit zu berücksichtigen und die Anschaffungskosten entsprechend als Werbungskosten bei der Steuer geltend zu machen. Dabei gelten unterschiedliche Abschreibungssätze, je nachdem, wann die Immobilie gebaut wurde.

Die Standard-AfA: Wie hoch ist die Abschreibung?

Die Höhe der Abschreibung hängt vom Baujahr der Immobilie ab:

  • 2 % pro Jahr bei Gebäuden mit Baujahr ab 1925 (Nutzungsdauer: 50 Jahre)
  • 2,5 % pro Jahr bei Gebäuden mit Baujahr vor 1925 (Nutzungsdauer: 40 Jahre)

Der Grund für diese Unterscheidung liegt darin, dass ältere Gebäude tendenziell eine kürzere Lebensdauer haben als neuere Bauten. Daher wird für Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, eine kürzere Nutzungsdauer von 40 Jahren angenommen, was einer jährlichen Abschreibung von 2,5 % entspricht.

Was ist abschreibbar?

Ein wichtiger Punkt bei der Abschreibung von Immobilien ist die Unterscheidung zwischen Grundstück und Gebäude.

  • Das Gebäude: Nur die Kosten, die auf den Gebäudewert entfallen, sind abschreibbar.
  • Das Grundstück: Grundstücke nutzen sich nicht ab, daher kann der Kaufpreisanteil für das Grundstück steuerlich nicht abgeschrieben werden.

In der Praxis wird der Kaufpreis einer Immobilie in Gebäudewert und Grundstückswert aufgeteilt. Häufig wird eine Aufteilung von 80 % (Gebäude) zu 20 % (Grundstück) vorgenommen, wobei diese Verteilung je nach Region und Art der Immobilie variieren kann.

Warum ist das wichtig?
Je höher der Gebäudewert im Verhältnis zum Grundstück, desto höher fällt die Abschreibung aus. Denn nur der Gebäudewert wird für die AfA herangezogen. Eine clevere Kaufpreisaufteilung ist daher eine der ersten Maßnahmen, um langfristig Steuern zu sparen.

Was passiert bei einem Immobilienkauf?

Ein weiterer entscheidender Punkt bei der Abschreibung von Immobilien: Nach jedem Immobilienkauf beginnt die Abschreibung wieder von vorne.

Das bedeutet, wenn du eine Immobilie kaufst, spielt es keine Rolle, wie lange der Vorbesitzer diese Immobilie bereits abgeschrieben hat. Die gesamte Nutzungsdauer von 50 oder 40 Jahren beginnt für dich als neuer Eigentümer von vorn – und das gibt dir die Möglichkeit, von einer vollen Abschreibung zu profitieren.

Praxisbeispiel:

  • Du kaufst eine Immobilie, die Baujahr 1950 ist.
  • Obwohl das Gebäude schon über 70 Jahre alt ist, beginnt die Abschreibung für dich neu.
  • Die Abschreibung erfolgt erneut mit 2 % pro Jahr über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.

Das gilt auch dann, wenn der Vorbesitzer die Immobilie bereits teilweise abgeschrieben hat. Für dich als Käufer zählt die neue Anschaffung als Startpunkt für die Abschreibung.

Beispielrechnung: So funktioniert die Standard-AfA

Stell dir vor, du erwirbst eine Immobilie für 350.000 Euro. Von diesem Kaufpreis entfallen 80 % auf das Gebäude und 20 % auf das Grundstück.

Kaufpreisaufteilung:

  • Gesamtkaufpreis: 350.000 Euro
  • Davon 80 % für das Gebäude = 280.000 Euro
  • Davon 20 % für das Grundstück = 70.000 Euro (nicht abschreibbar)

Da das Grundstück nicht abgeschrieben werden darf, können nur die 280.000 Euro des Gebäudewerts steuerlich geltend gemacht werden.

Berechnung der jährlichen Abschreibung (AfA):

  • Baujahr: Nach 1925 (daher gilt der Satz von 2 %)
  • Abschreibung: 2 % von 280.000 Euro = 5.600 Euro pro Jahr

Das bedeutet, du kannst jedes Jahr 5.600 Euro als Werbungskosten in deiner Steuererklärung ansetzen. Bei einem Steuersatz von 42 % führt das zu einer Steuerersparnis von:

  • 42 % von 5.600 Euro = 2.352 Euro Steuerersparnis pro Jahr

Diese Steuerersparnis bleibt dir jedes Jahr erhalten – und zwar für die nächsten 50 Jahre.

Wie unterscheidet sich die Abschreibung mit einem Restnutzungsdauergutachten?

Die klassische Abschreibung für Immobilien erfolgt in der Regel über 50 Jahre (2 % jährlich) oder 40 Jahre (2,5 % jährlich), abhängig vom Baujahr der Immobilie. Doch was wäre, wenn du diese Frist drastisch verkürzen könntest – zum Beispiel auf 16 Jahre? Genau hier kommt das Restnutzungsdauergutachten ins Spiel.

Das Grundprinzip ist einfach:
Verkürzung der Nutzungsdauer = Höhere jährliche Abschreibung = Niedrigere Steuerlast

Ein Restnutzungsdauergutachten bewertet die tatsächliche, verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie. Ist diese kürzer als die gesetzlich vorgegebene Standardnutzungsdauer, kannst du den Gebäudewert in weniger Jahren abschreiben. Das Ergebnis: Deine Abschreibung steigt von 2 % auf bis zu 6 % oder mehr pro Jahr – und deine jährliche Steuerlast sinkt entsprechend.

Wie funktioniert die Abschreibung mit einem Restnutzungsdauergutachten?

Im Gegensatz zur Standard-AfA, die pauschal 50 oder 40 Jahre für die Abschreibung ansetzt, legt ein Restnutzungsdauergutachten die tatsächliche, wirtschaftliche Nutzungsdauer der Immobilie fest. Das bedeutet, dass auch ältere oder abgenutzte Immobilien eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer haben können.

Beispielrechnung:

  • Du erwirbst eine Immobilie mit einem Gebäudewert von 280.000 Euro.
  • Nach der klassischen AfA würde die Abschreibung 2 % pro Jahr betragen, also 5.600 Euro jährlich.
  • Mit einem Restnutzungsdauergutachten wird jedoch eine Restnutzungsdauer von 16 Jahren ermittelt.
  • Das bedeutet, dass du die 280.000 Euro nun über 16 Jahre statt 50 Jahre abschreiben kannst.

Berechnung der neuen Abschreibung:

  • Abschreibung mit 16 Jahren Restnutzungsdauer = 280.000 Euro / 16 Jahre = 17.500 Euro pro Jahr
  • Im Vergleich zur Standard-AfA von 2 % (5.600 Euro) ergibt sich eine Mehrabschreibung von:
    • 17.500 Euro – 5.600 Euro = 11.900 Euro pro Jahr

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Die höhere Abschreibung durch das Restnutzungsdauergutachten hat direkte Auswirkungen auf deine Steuerlast. Da du mehr Kosten (in Form von Werbungskosten) absetzen kannst, sinkt das zu versteuernde Einkommen – und das führt zu einer direkten Steuerersparnis.

Vergleich der Steuerersparnis:

  • Ohne Gutachten: 2 % Abschreibung = 5.600 Euro Werbungskosten
  • Mit Gutachten: 6,25 % Abschreibung = 17.500 Euro Werbungskosten
  • Unterschied: 11.900 Euro mehr Werbungskosten

Wenn wir von einem Steuersatz von 42 % ausgehen, sieht die Rechnung so aus:

  • Steuerersparnis pro Jahr: 42 % von 11.900 Euro = 4.998 Euro pro Jahr
  • Steuerersparnis in 10 Jahren: 49.980 Euro

Das bedeutet, dass du allein durch die Nutzung eines Restnutzungsdauergutachtens in 10 Jahren fast 50.000 Euro mehr auf deinem Konto haben könntest.

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten lohnt sich insbesondere in folgenden Fällen:

  • Altbauten oder ältere Immobilien: Wenn die Immobilie alt oder abgenutzt ist, kannst du in der Regel eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen.
  • Gebrauchte Immobilien: Kaufst du eine Bestandsimmobilie, kannst du oft nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als die pauschalen 50 Jahre.
  • Immobilien mit Sanierungsbedarf: Wenn eine Immobilie starke Abnutzung aufweist oder bereits größere Sanierungen geplant sind, kann die Nutzungsdauer deutlich kürzer sein.

Wie wird die Restnutzungsdauer ermittelt?

Die Ermittlung der Restnutzungsdauer einer Immobilie ist der Kern eines Restnutzungsdauergutachtens. Ziel ist es, die verbleibende Nutzungsdauer realistisch zu bewerten, um eine höhere Abschreibung zu ermöglichen. Im Gegensatz zur Standardmethode, bei der die Abschreibung pauschal über 50 Jahre (2 % jährlich) erfolgt, erlaubt das Steuerrecht eine individuelle Bestimmung der Restnutzungsdauer – sofern diese durch ein Gutachten belegt wird.

Aber wie wird die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie berechnet? Welche Kriterien spielen eine Rolle und wer darf das Gutachten erstellen?

1. Einflussfaktoren für die Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer hängt von mehreren Faktoren ab, die in einem objektiven Bewertungsverfahren ermittelt werden. Die wichtigsten Faktoren sind:

  • Baujahr der Immobilie
    Das Baujahr gibt Aufschluss darüber, wie lange die Immobilie bereits genutzt wurde. Es wird mit dem Bewertungsstichtag (dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung) verglichen. Ein Gebäude aus den 1950er-Jahren hat naturgemäß eine kürzere Restnutzungsdauer als eine neuwertige Immobilie, selbst wenn es regelmäßig modernisiert wurde.
  • Zustand der Immobilie (technische Abnutzung)
    Der aktuelle Zustand der Immobilie ist ein wesentlicher Faktor. Gibt es Abnutzung, Schäden oder Mängel an der Bausubstanz? Ein stark abgenutztes Gebäude hat eine kürzere Restnutzungsdauer als ein saniertes oder gut erhaltenes Objekt. Das wird vor Ort überprüft und in das Gutachten aufgenommen.
  • Modernisierungen der letzten 20 Jahre
    Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern. Hat das Gebäude neue Fenster, ein neues Dach oder eine Modernisierung der Haustechnik (z. B. Heizung, Elektrik) erhalten? Solche Maßnahmen erhöhen die Restnutzungsdauer, da sie den Gesamtzustand der Immobilie verbessern.
  • Bewertungsstichtag
    Der Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt, zu dem die Restnutzungsdauer bewertet wird. Meistens ist dies der Tag der Übergabe von Nutzen und Lasten bei einem Immobilienkauf. Alternativ kann es der 1. Januar des Steuerjahres sein, für das noch kein Steuerbescheid vorliegt. Das bedeutet, die Restnutzungsdauer bezieht sich immer auf einen festen Stichtag, ab dem die Bewertung gilt.

2. Wer erstellt das Gutachten?

Das Finanzamt stellt klare Anforderungen an die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens. Nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gelten dabei strenge Kriterien:

  • Wer darf das Gutachten erstellen?
    Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt werden. Diese Sachverständigen verfügen über die notwendige Fachkompetenz und erfüllen die Anforderungen des Finanzamts.
  • Warum ist das wichtig?
    Das Finanzamt akzeptiert keine selbst erstellten Gutachten oder Bewertungsberichte, die nur auf Modellansätzen (wie der ImmoWertV) basieren. Es verlangt, dass die Einschätzung der Restnutzungsdauer von einer neutralen, unabhängigen Instanz stammt. Der Nachweis muss professionell dokumentiert sein, damit das Finanzamt die neue Abschreibung akzeptiert.

3. Warum ist eine Vor-Ort-Besichtigung sinnvoll?

Eine Vor-Ort-Besichtigung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber sie erhöht die Akzeptanz des Gutachtens beim Finanzamt erheblich. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung kann der Sachverständige den Zustand der Immobilie objektiv bewerten und dokumentieren.

Vorteile der Vor-Ort-Besichtigung:

  • Beweissicherung: Fotos und Berichte zur Bausubstanz werden dokumentiert. Das schafft eine klare Beweislage gegenüber dem Finanzamt.
  • Akzeptanz beim Finanzamt: Ein Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung hat eine höhere Chance, akzeptiert zu werden, da es eine umfassendere Datengrundlage bietet.
  • Erfassung von Mängeln und Schäden: Sichtbare Abnutzung (z. B. Risse, Feuchtigkeitsschäden) wird dokumentiert und fließt in die Bewertung der Restnutzungsdauer ein.

Welche Probleme gibt es mit dem Finanzamt?

Obwohl die Möglichkeit, ein Restnutzungsdauergutachten zu nutzen, im Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) ausdrücklich verankert ist, stoßen viele Investoren auf Widerstand – und zwar vom Finanzamt. In der Theorie ist die Vorgehensweise klar, doch in der Praxis sieht es oft anders aus.

Viele Finanzämter akzeptieren Restnutzungsdauergutachten nicht ohne Weiteres, auch wenn diese von einem vereidigten Sachverständigen oder einem DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten Gutachter erstellt wurden. In den letzten Jahren hat es vermehrt Fälle gegeben, bei denen Investoren gezwungen waren, Widerspruch einzulegen, um die neue Abschreibung durchzusetzen.

Relevante BFH-Urteile (2021 und 2024)

Die gute Nachricht: Die Rechtsprechung ist auf der Seite der Investoren. Es gibt bereits mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), die klarstellen, dass das Finanzamt Restnutzungsdauergutachten akzeptieren muss – wenn diese den Anforderungen entsprechen.

BFH-Urteil 2021

  • Der BFH entschied, dass Restnutzungsdauergutachten anerkannt werden müssen, wenn die verkürzte Nutzungsdauer durch objektive Beweise (z. B. Gutachten) nachgewiesen wird.
  • Das Urteil stellt klar, dass die 50- oder 40-Jahres-Frist der Standard-AfA durch eine tatsächliche Nutzungsdauer ersetzt werden kann, wenn der Zustand der Immobilie dies rechtfertigt.

BFH-Urteil 2024

  • In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2024 wurde erneut bestätigt, dass die Beweislast für die Nutzungsdauer beim Investor liegt, aber das Finanzamt verpflichtet ist, fundierte Beweise zu akzeptieren.
  • Das bedeutet, dass die Finanzämter ein von einem vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten nicht willkürlich ablehnen dürfen.

Wie kannst du Probleme mit dem Finanzamt vermeiden?

Wenn du die verkürzte Nutzungsdauer deiner Immobilie durchsetzen möchtest, solltest du von Anfang an auf die Einhaltung der formalen Anforderungen achten. Die folgenden Maßnahmen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt dein Gutachten akzeptiert:

  1. Beauftrage einen anerkannten Sachverständigen
    • Verwende ein Gutachten, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten Sachverständigen erstellt wurde.
    • Selbst erstellte Gutachten oder einfache Modellansätze (z. B. ImmoWertV) werden oft nicht anerkannt.
  2. Fordere eine Vor-Ort-Besichtigung an
    • Wenn der Sachverständige die Immobilie persönlich besichtigt, dokumentiert er den Zustand (z. B. mit Fotos und Berichten).
    • Das erhöht die Beweiskraft des Gutachtens und die Akzeptanz beim Finanzamt.
  3. Beweise sichern
    • Halte Mängel, Schäden und den technischen Zustand der Immobilie mit Fotos, Protokollen und Modernisierungsnachweisen fest.
    • Diese Beweise sind wichtig, um die verkürzte Restnutzungsdauer zu untermauern.
  4. Einspruchsverfahren nicht scheuen
    • Wenn das Finanzamt dein Gutachten ablehnt, solltest du Einspruch einlegen.
    • Die BFH-Urteile von 2021 und 2024 zeigen, dass Investoren in vielen Fällen Recht bekommen.

Was ändert sich mit der Gesetzesänderung 2024?

Die geplante Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2024 hatte viele Kapitalanleger und Immobilieninvestoren verunsichert. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf eine erhebliche Einschränkung der Restnutzungsdauergutachten vor. Die gute Nachricht: Die geplante Gesetzesänderung wurde NICHT beschlossen!

Das bedeutet, dass du auch 2025 weiterhin die Möglichkeit hast, die tatsächliche Nutzungsdauer deiner Immobilie nachzuweisen und damit eine verkürzte Abschreibungsfrist zu erhalten.

Was war ursprünglich geplant?

Der ursprüngliche Entwurf der Gesetzesänderung sah zwei wesentliche Einschränkungen für die Nutzung von Restnutzungsdauergutachten vor:

  1. Einschränkung der Restnutzungsdauer auf unter 10 Jahre
    • Nach der geplanten Änderung sollten nur noch Immobilien mit einer Restnutzungsdauer von unter 10 Jahren eine verkürzte Abschreibung nutzen dürfen.
    • Dies hätte bedeutet, dass Immobilien mit einer Restnutzungsdauer von 15, 20 oder 25 Jahren von der Möglichkeit ausgeschlossen worden wären, die Abschreibung von 2 % auf 5 % oder mehr zu erhöhen.
    • Da die meisten Immobilien eine Restnutzungsdauer von über 10 Jahren haben, wären fast alle Kapitalanleger von dieser Möglichkeit ausgeschlossen worden.
  2. Verpflichtung zur Vor-Ort-Besichtigung
    • Eine weitere geplante Änderung sah vor, dass Restnutzungsdauergutachten nur dann anerkannt werden sollten, wenn eine Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie durch den Gutachter stattgefunden hat.
    • Bisher ist eine Vor-Ort-Besichtigung optional, viele Finanzämter fordern diese jedoch schon jetzt.
    • Ziel war es, die Hürden für die Erstellung von Restnutzungsdauergutachten zu erhöhen, um die Nutzung dieser Steuerstrategie zu erschweren.

Was wurde tatsächlich beschlossen?

Die gute Nachricht für Kapitalanleger: Beide geplanten Änderungen wurden NICHT beschlossen!

  • Keine 10-Jahres-Grenze: Restnutzungsdauergutachten dürfen auch weiterhin für Immobilien mit einer Restnutzungsdauer von über 10 Jahren erstellt werden. Das bedeutet, dass du auch 2025 noch verkürzte Abschreibungen für Immobilien mit einer Restnutzungsdauer von 15, 20 oder mehr Jahren ansetzen kannst.
  • Keine Pflicht zur Vor-Ort-Besichtigung: Es gibt weiterhin keine gesetzliche Verpflichtung, eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Dennoch wird sie von vielen Finanzämtern empfohlen, da eine Besichtigung die Beweiskraft des Gutachtens stärkt.

Was bedeutet das für dich als Investor?

  • Du kannst auch 2025 weiterhin höhere Abschreibungen durch Restnutzungsdauergutachten nutzen.
  • Du kannst mit einem qualifizierten Sachverständigen (z. B. von Gutachten-Nutzungsdauer.com) zusammenarbeiten, um die kürzere Nutzungsdauer zu belegen.
  • Du kannst die Steuerstrategie weiterhin anwenden – und das ohne zusätzliche Hürden wie die verpflichtende Vor-Ort-Besichtigung.

Fazit: Warum sich ein Restnutzungsdauergutachten für dich lohnt

Ein Restnutzungsdauergutachten ist eine der effektivsten Möglichkeiten, als Kapitalanleger oder Immobilieninvestor deine Steuerlast zu senken. Während die Standard-Abschreibung (AfA) bei 2 % pro Jahr liegt, kannst du mit einem Restnutzungsdauergutachten Abschreibungssätze von bis zu 8 % pro Jahr erreichen. Das bedeutet, dass du pro Jahr deutlich mehr Kosten als Werbungskosten geltend machen kannst – was deine Steuerlast erheblich reduziert.

Ein gut erstelltes Restnutzungsdauergutachten ermöglicht dir nicht nur eine deutlich höhere Steuerersparnis, sondern auch eine stärkere Position gegenüber dem Finanzamt. Dank der fundierten Beweise, die im Gutachten enthalten sind (Fotos, Berichte, Vor-Ort-Besichtigung), kannst du dich gegen fehlerhafte Steuerbescheide wehren.

Wenn du deine Steuerlast mit einem Restnutzungsdauergutachten senken möchtest, solltest du jetzt handeln. Mit einem qualifizierten Gutachten kannst du deine Abschreibungen von 2 % auf bis zu 8 % pro Jahr erhöhen.

🎧 Jetzt den Podcast hören:
👉 Zum Podcast

Sichere dir deine Steuervorteile – auch über 2025 hinaus! Hole dir dein Restnutzungsdauergutachten und profitiere von maximalen Steuervorteilen!

Hinweis: Die hier vorliegenden Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Für individuelle Fragen oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater, Anwalt oder Finanzexperten.

Jasper Schouw
Jasper Schouw ist studierter Betriebswirt und Gründer von gutachten-nutzungsdauer.com. Darüber hinaus hält er einen Immobilienbestand, baut und entwickelt Projekte und handelt mit Immobilien und Grundstücken.
Über GND
Wir erstellen Gutachten für Ihre Bestandsimmobilie, um eine verkürzte Abschreibung zu erreichen.
Aktuelle Beiträge
Restnutzungsdauergutachten: von 2 auf 8% Abschreibung!
© 2025 GND. Designed by WEBCLAN GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Ihre Bewertung
Falls es Punkte gibt, bei denen wir uns verbessern können, lassen Sie uns das gern wissen. Ihre Rückmeldung hilft uns, unseren Service stetig zu optimieren und sicherzustellen, dass wir Ihre Erwartungen erfüllen.
Google Bewertung
5.0
js_loader