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Sterben & Erben von Immobilien: Vermeide unbedingt diese Fehler | Podcast | Ton Steine Steuern

Viele Immobilienbesitzer optimieren zuerst die Steuerlast im Hier und Jetzt: Abschreibungen, Restnutzungsdauer, Strukturierung, Finanzierung. Das ist sinnvoll – aber es übersieht oft den größten Hebel für Vermögenserhalt: vorausschauende Vermögens- und Nachlassplanung.

In einem Gespräch mit dem Notar und Erbrechtsexperten Florian Würzburg wurde sehr klar: Die meisten Probleme rund um Erben, Schenken und Immobilien entstehen nicht, weil Menschen “nichts haben”, sondern weil sie zu spät oder ohne belastbare Struktur handeln. Und genau das führt dann zu Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Familienstreit – und manchmal zu einem Liquidationsdruck, der Immobilien unter Wert in den Verkauf zwingt.

Hier sind die zwei häufigsten (und teuersten) Fehler – plus konkrete Wege, wie du sie pragmatisch entschärfst.

Fehler 1: Aufschieben – bis Geschäftsunfähigkeit oder Pflegefall alles blockiert

Das klingt hart, ist aber Alltag: Familien tragen sich jahrelang mit dem Gedanken, “mal” zu übertragen oder “mal” ein Testament zu machen. Und dann passiert etwas, das niemand geplant hat: Demenz, Schlaganfall, langer Krankenhausaufenthalt, Pflegebedürftigkeit.

Was dann konkret passiert

Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, kann er keine Immobilienübertragung mehr wirksam unterschreiben – und der Notar muss die Geschäftsfähigkeit prüfen. Wenn Zweifel bestehen, droht:

  • Gutachten zur Geschäftsfähigkeit (Zeit + Kosten)
  • Betreuungsverfahren (Betreuungsgericht bestellt Betreuer)
  • bei Immobilientransaktionen: zusätzliche Genehmigungen, teils monatelange Verzögerungen
  • im Worst Case: Verstirbt die Person inmitten eines Vorgangs, wird es schnell juristisch zäh (Erbfolge, Erbschein, streitende Erben → Stillstand)

Das ist nicht nur ein finanzielles Problem. Es ist ein Kontrollverlust: Plötzlich entscheidet ein Dritter mit, was “im Sinne” des Betroffenen ist.

Die pragmatische Lösung: Handlungsfähigkeit sichern

Wenn du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese:

Warte nicht auf den perfekten Zeitpunkt. Plane, solange du frei entscheiden kannst.

Dazu gehören vor allem:

1) Notarielle Vorsorgevollmacht (für Immobilien zwingend sinnvoll)

Viele unterschätzen das: Eine “privatschriftliche Vollmacht” kann in manchen Bereichen mal akzeptiert werden – spätestens beim Grundbuchamt ist meistens Schluss. Wer Immobilien handlungsfähig halten will, braucht eine saubere, belastbare Vollmacht.

Wichtig: Vollmacht heißt Vertrauen. Im Außenverhältnis kann ein Bevollmächtigter handeln; Missbrauch lässt sich oft erst im Nachhinein bekämpfen. Deshalb: Bevollmächtigte sehr bewusst wählen – und Vollmachten ggf. inhaltlich begrenzen (z. B. nur Immobiliengeschäfte, nur bestimmte Objekte, nur gemeinsam mit einer zweiten Person).

2) “Was, wenn…”-Plan statt Hoffnung

Typische Situationen, die man vorher durchdenken sollte:

  • Einer von zwei Miteigentümern wird geschäftsunfähig
  • Pflegefall und Finanzierung der Pflegekosten
  • schneller Todesfall durch Unfall oder kurze Krankheit
  • Erben ohne Immobilienkompetenz oder mit Konfliktpotenzial

Fehler 2: Übertragen ohne Absicherung – und damit die Kontrolle verlieren

Der zweite Klassiker passiert häufig bei gutem Willen: Eltern oder Großeltern wollen “schon mal” übertragen (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge), um Freibeträge zu nutzen oder Streit zu vermeiden. Aber dann wird die Übertragung so gestaltet, dass der Übergeber am Ende schlechter dasteht.

Hier lauern mehrere Fallstricke – vor allem bei Immobilien.

Wohnrecht vs. Nießbrauch: Ein Unterschied, der über Lebensqualität entscheidet

Wer sein Familienheim oder ein wertvolles Objekt überträgt, will meist zwei Dinge gleichzeitig:

  1. Steuern und Freibeträge nutzen
  2. trotzdem sicher wohnen / wirtschaftlich abgesichert bleiben

Dafür gibt es zwei zentrale Instrumente:

  • Wohnrecht / Wohnungsrecht: primär für das Wohnen. Dinglich abgesichert (Eintragung im Grundbuch) ist es stärker als nur schuldrechtlich vereinbart.
  • Nießbrauch: geht weiter – der Übergeber bleibt wirtschaftlich nutzungsberechtigt, kann also z. B. vermieten und die Erträge behalten. Gerade wenn später ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder Pflegeeinrichtung ansteht, kann das ein echter Stabilitätsanker sein.

Nebenbei: Nießbrauch und Wohnrechte können den schenkungsteuerlichen Wert der Immobilie mindern, weil sie die wirtschaftliche Verwertbarkeit für den Beschenkten einschränken.

Der 10-Jahres-Faktor: Freibeträge und Pflege-Risiko frühzeitig denken

Zwei “10-Jahres-Regeln” spielen in der Praxis eine riesige Rolle:

1) Freibeträge nutzen – aber nur, wenn du rechtzeitig startest

Die Schenkungsteuer-Freibeträge können sich nach einer Frist wieder “auffüllen”. Wer früh anfängt, kann sie im Laufe des Lebens ggf. mehrfach einsetzen – und so den späteren Steuerdruck reduzieren.

2) Pflegefall & Sozialleistung: Übertragungen können angegriffen werden

Wenn später Sozialleistungen für Pflege benötigt werden, kann es je nach Konstellation Rückforderungs- und Anfechtungsrisiken geben. Wer die Immobilie “schnell noch” überträgt, nachdem eine schwere Erkrankung absehbar wird, kann in unangenehme Auseinandersetzungen geraten.

“Was, wenn mein Kind abstürzt?” – Rückforderungsrechte mitdenken

Übertragungen scheitern nicht nur an Steuern, sondern an Lebensrealität: Sucht, Spielsucht, Überschuldung, Scheidung, falsche Partner, Insolvenz.

Deshalb ist eine gute Gestaltung nicht nur “nett”, sondern Schutzmechanik:

  • Rückforderungsrechte für definierte Krisenfälle
  • Grundbuchliche Sicherungen, damit das Objekt nicht still und leise “wegverkauft” wird
  • klare Regeln, wer wann was darf

Nießbrauch alleine verhindert nicht automatisch einen Verkauf – es macht ihn nur unattraktiver. Wenn du wirklich verhindern willst, dass Eigentum ohne Kontrolle übertragen wird, braucht es zusätzlich passende Sicherungsinstrumente.


Warum “einfach selbst ein Testament schreiben” oft teurer wird als Beratung

Rein rechtlich darfst du ein Testament handschriftlich erstellen. In der Praxis ist das Risiko aber oft nicht die Wirksamkeit – sondern die Unklarheit.

Unklare Formulierungen führen schnell dazu, dass:

  • ein Erbschein beantragt werden muss (Kosten),
  • Auslegung notwendig wird (Streitpotenzial),
  • oder Erben später vor Gericht klären, “was gemeint war”.

Die Ironie: Wer Kosten sparen will, verlagert sie häufig in die Zukunft – zu den Erben. Und dann sind die Hauptfragensteller (die Erblasser) nicht mehr da, um es zu erklären.


Für Immobilienunternehmer: Wenn ein “Patriarch” alles zusammenhält

Sobald du nicht mehr über “ein Haus” sprichst, sondern über einen Bestand, wird Nachlassplanung zur Betriebsfrage:

  • Wer trifft Entscheidungen?
  • Wer kann Mietverträge, Verkäufe, Sanierungen, Verhandlungen führen?
  • Was passiert, wenn Erben keine Erfahrung oder keine Lust haben?
  • Wie vermeidest du Zerschlagung unter Druck?

In solchen Fällen ist Testamentsvollstreckung ein sehr häufiges Werkzeug: Eine Person (oder Struktur) übernimmt die Aufgabe, den Bestand zu verwalten, zu ordnen, ggf. zu veräußern und die Erben geordnet zu bedienen – statt Chaos im laufenden Betrieb.


Checkliste: So bringst du Ordnung rein, ohne gleich “Großkonstrukte” zu bauen

  1. Notarielle Vorsorgevollmacht (insb. für Immobiliengeschäfte)
  2. Patientenverfügung / Betreuungsverfügung (damit Betreuung nicht “zufällig” läuft)
  3. Testament mit klarer Logik: Wer erbt was, wer organisiert, wer entscheidet?
  4. Bei Immobilienübertragungen: Wohnungsrecht oder Nießbrauch bewusst wählen
  5. Rückforderungsrechte und Grundbuchsicherungen für Krisenfälle einbauen
  6. Freibeträge & Zeitachse planen (nicht erst, wenn die Werte “zu groß” sind)
  7. Bei großem Bestand: Testamentsvollstreckung ernsthaft prüfen

FAQ für SEO & schnelle Antworten

Ab wann sollte man sich mit Erbe und Immobilien beschäftigen?

Praktisch: sobald Immobilien oder nennenswertes Vermögen da ist – viele starten mental ab 50+, aber sinnvoll ist es oft früher, weil Zeit Spielräume schafft.

Reicht eine privatschriftliche Vollmacht für Immobilien?

Für Grundbuch- und Immobilienthemen ist in der Praxis eine notarielle Vollmacht der belastbare Standard, sonst drohen Zurückweisungen und Verzögerungen.

Was ist besser: Wohnrecht oder Nießbrauch?

Wohnrecht schützt das Wohnen. Nießbrauch geht weiter und kann auch Vermietung und wirtschaftliche Nutzung ermöglichen – oft sinnvoll, wenn später ein Umzug oder Pflegekosten realistisch sind.

Kann man Immobilien an minderjährige Kinder schenken?

Das ist möglich, aber häufig kompliziert, weil Gerichte prüfen, ob es “rein rechtlich vorteilhaft” ist. In der Praxis wird es bei Immobilienübertragungen an Minderjährige oft abgelehnt oder stark erschwert.

Fazit: Wer Portfolios plant, sollte auch Generationen planen

Als Immobilieninvestor denkst du in Zyklen, Hebeln, Renditen und Exit-Strategien. Aber dein größtes Risiko liegt selten im Markt – sondern in der fehlenden Struktur für den Fall, dass du selbst nicht mehr entscheiden kannst.

Nachlass- und Vorsorgeplanung ist keine juristische Pflichtübung.
Sie ist Teil professionellen Risikomanagements.

Wer früh handelt,

  • erhält Handlungsfähigkeit im Bestand,
  • reduziert Streit- und Blockaderisiken,
  • nutzt steuerliche Spielräume sauber aus,
  • und verhindert Liquidationsdruck im Ernstfall.

Und vielleicht am wichtigsten:
Er sorgt dafür, dass ein aufgebautes Portfolio nicht durch Unklarheit oder Zeitdruck an Substanz verliert.

Immobilien aufzubauen ist eine unternehmerische Leistung.
Sie strukturiert zu übergeben, ist die zweite.

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📧 Schreib mir gern an: jasper@steine-steuern.de

Jasper Schouw
Jasper Schouw ist studierter Betriebswirt und Gründer von gutachten-nutzungsdauer.com. Darüber hinaus hält er einen Immobilienbestand, baut und entwickelt Projekte und handelt mit Immobilien und Grundstücken.
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