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Steuernsparen

Podcast: Mit Steuerberater Alexander Rasch: Was kann ich kurzfristig für meine Steuern tun

Wenn es um Immobilieninvestitionen geht, denken viele Kapitalanleger vor allem an Kaufpreise, Mieteinnahmen und Finanzierungskonditionen. Was dabei oft unterschätzt wird, ist das immense Potenzial, durch kluge Steuerstrategien bereits beim Kauf und während der Haltedauer erhebliche Steuervorteile zu sichern. Wer die richtigen Hebel kennt, kann seine Rendite deutlich steigern – und genau darum geht es in der aktuellen Podcast-Folge von „Ton Steine Steuern“.

In dieser Episode spricht Jasper Schouw (Gutachten-Nutzungsdauer.com) mit dem erfahrenen Steuerberater Alexander Rasch von der Consensus Steuerberatung. Gemeinsam beleuchten sie die wichtigsten Steuerstrategien für Immobilieninvestoren – von der optimalen Kaufpreisaufteilung bis hin zu cleveren Steuertipps zum Jahreswechsel. Dabei geht es nicht nur um das, was du nach dem Kauf tun kannst, sondern auch um die Maßnahmen, die du schon vor der Kaufentscheidung ergreifen solltest, um langfristig Steuern zu sparen.

Was erwartet dich in dieser Podcast-Folge?
Du erfährst, welche drei zentralen Hebel du nutzen kannst, um deine Steuerlast zu reduzieren:

  • Kaufpreisaufteilung: Wie du mit einer optimalen Aufteilung von Grund und Boden sowie beweglichem Inventar (z. B. Einbauküchen) Steuervorteile sicherst.
  • Restnutzungsdauergutachten: Wie du mit einem Gutachten die jährliche Abschreibung erhöhst und deine Steuerlast reduzierst.
  • Jahresend-Tipps: Wie du durch cleveres Handeln zum Jahreswechsel (wie Vorauszahlungen und Bestandsaufnahmen) zusätzliche Steuervorteile realisierst.

Wer ist Alexander Rasch? – Der Steuerexperte für Kapitalanleger

Wenn es um Steueroptimierung für Immobilieninvestoren geht, ist Alexander Rasch einer der Experten, den man kennen sollte. Als Steuerberater bei der renommierten Consensus Steuerberatung in Bremen unterstützt er Kapitalanleger, Unternehmen und Investoren dabei, ihre Steuerlast zu minimieren und rechtlich einwandfreie Strategien zu entwickeln.

Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von KMU (kleine und mittlere Unternehmen), Immobilieninvestoren, E-Commerce-Unternehmen und Kapitalanlegern kennt Alexander Rasch die häufigsten Fehler, die Investoren bei Kaufverträgen und der Steuerplanung machen – und vor allem, wie man diese vermeidet. Seine Tipps sind praxisnah und umsetzbar, was ihn zu einem gefragten Ansprechpartner für Investoren macht, die ihre Rendite steigern wollen.

Schwerpunkte seiner Arbeit

  • Kaufpreisaufteilung: Wie wird der Kaufpreis einer Immobilie optimal aufgeteilt, um steuerliche Vorteile zu sichern?
  • Restnutzungsdauergutachten: Wie kann die Abschreibungsdauer einer Immobilie durch ein Gutachten verkürzt werden, um die jährliche Steuerlast zu senken?
  • Grunderwerbsteuer sparen: Welche Klauseln im Kaufvertrag helfen dabei, Grunderwerbsteuer zu sparen, und wie können Gegenstände wie Einbauküchen und Inventar steuerlich berücksichtigt werden?
  • Jahresend-Steuertipps: Welche Maßnahmen können Kapitalanleger noch vor Jahresende ergreifen, um kurzfristig Steuern zu sparen?

Warum du als Immobilieninvestor einen Steuerberater wie Alexander Rasch brauchst

Investieren in Immobilien ist weit mehr als der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Die steuerlichen Weichen werden oft schon beim Kaufvertrag gestellt. Fehler, die hier passieren, können Investoren über die Jahre hinweg tausende Euro an Steuervorteilen kosten. Deshalb ist es wichtig, einen Experten wie Alexander Rasch an der Seite zu haben, der die richtigen Stellschrauben erkennt und die Steuerstrategie von Anfang an clever plant.

Steueroptimierung beim Immobilienkauf – Darauf musst du achten

Beim Kauf einer Immobilie werden bereits die steuerlichen Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Zwei zentrale Hebel, die dabei eine wichtige Rolle spielen, sind die Kaufpreisaufteilung und die Aufteilung von beweglichem Inventar. Wer diese beiden Ansätze clever nutzt, kann die Grunderwerbsteuer senken und seine Abschreibungen optimieren, was langfristig die Steuerlast reduziert.

1. Kaufpreisaufteilung – Warum die richtige Aufteilung entscheidend ist

Was ist die Kaufpreisaufteilung?
Beim Kauf einer Immobilie setzt sich der Kaufpreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen – insbesondere aus dem Wert für Grund und Boden sowie dem Wert für das Gebäude. Diese beiden Posten haben eine entscheidende Bedeutung, da nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Grund und Boden hingegen kann steuerlich nicht abgeschrieben werden.

Ziel der Kaufpreisaufteilung:

  • Den Gebäudeanteil maximieren
  • Den Bodenanteil minimieren

Je höher der Anteil des Gebäudes, desto größer die Abschreibungsmöglichkeiten – und damit auch die potenzielle Steuerersparnis. Eine gut durchdachte Kaufpreisaufteilung erhöht also den Anteil des Gebäudes im Verhältnis zum Boden, wodurch der Käufer in den kommenden Jahren höhere jährliche Abschreibungen geltend machen kann.

Die 20/80-Regel:
Eine gängige Methode zur Kaufpreisaufteilung ist die 20/80-Regel. Dabei wird der Kaufpreis wie folgt aufgeteilt:

  • 20% für Grund und Boden
  • 80% für das Gebäude

Diese Verteilung wird von vielen Finanzämtern akzeptiert, wenn sie bereits im Kaufvertrag verankert ist. Ist die Aufteilung klar geregelt, wird es für das Finanzamt schwieriger, diese nachträglich zu korrigieren.

Tipp von Steuerberater Alexander Rasch:
„Wenn die Kaufpreisaufteilung direkt im Kaufvertrag steht, ist sie rechtlich viel stabiler und schwerer anfechtbar.“

Was du tun kannst:

  • Achte darauf, dass die Kaufpreisaufteilung bereits im Kaufvertrag geregelt ist.
  • Vermeide pauschale Kaufverträge, in denen der gesamte Kaufpreis ohne Aufteilung ausgewiesen ist.
  • Arbeite mit einem Steuerberater oder Gutachter zusammen, um eine begründete Kaufpreisaufteilung im Vertrag zu verankern.

2. Aufteilung von beweglichem Inventar – Wie du die Grunderwerbsteuer senkst

Welche Gegenstände können gesondert ausgewiesen werden?
Neben der Aufteilung von Grund und Boden gibt es eine weitere wichtige Stellschraube: die Ausweisung von beweglichem Inventar. Darunter fallen unter anderem:

  • Einbauküchen
  • Einbaumöbel (z. B. maßgefertigte Schränke)
  • Möblierung (bei Ferienwohnungen, möblierten Mietwohnungen)

Der Clou: Diese Gegenstände können nicht nur separat abgeschrieben werden, sondern sie zählen auch nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Das bedeutet, der Kaufpreis für diese Gegenstände wird bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer herausgerechnet, wodurch sich die zu zahlende Steuer reduziert.

Beispielrechnung:

  • Gesamtkaufpreis der Immobilie: 300.000 €
  • Wert der Einbauküche: 10.000 €
  • Kaufpreis der Immobilie (abzüglich Küche): 290.000 €

Die Grunderwerbsteuer wird nur auf die 290.000 € berechnet, nicht auf die 300.000 €. Das reduziert die Grunderwerbsteuer spürbar.

Warum ist das wichtig?
Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5% und 6,5%. Im obigen Beispiel (bei 6,5% Grunderwerbsteuer) würde der Steuervorteil wie folgt aussehen:

  • Grunderwerbsteuer ohne Trennung: 300.000 € x 6,5% = 19.500 €
  • Grunderwerbsteuer mit Trennung (Küche separat): 290.000 € x 6,5% = 18.850 €

Ersparnis: 650 € – nur durch die Ausweisung der Küche im Kaufvertrag.

Praxis-Tipp:
Lass diese Posten bereits im Kaufvertrag separat aufführen. Je klarer die Positionen im Vertrag stehen, desto weniger Spielraum hat das Finanzamt, die Aufteilung nachträglich zu ändern.

Steueroptimierung während der Haltedauer – So kannst du laufend Steuern sparen

Beim Immobilienkauf werden die ersten steuerlichen Weichen gestellt – aber auch während der Haltedauer einer Immobilie gibt es zahlreiche Möglichkeiten, laufend Steuern zu sparen. Zwei der effektivsten Hebel sind die Restnutzungsdauergutachten und die Sofortabschreibungen von Inventar. Diese Strategien ermöglichen es Investoren, die Abschreibungen zu maximieren und die jährliche Steuerlast deutlich zu senken.

1. Restnutzungsdauergutachten – Der Hebel zur Erhöhung der Abschreibung

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange eine Immobilie wirtschaftlich noch nutzbar ist. Die Finanzämter gehen standardmäßig davon aus, dass die Nutzungsdauer einer Immobilie 33 Jahre beträgt. Das bedeutet, dass du die Immobilie mit 3% pro Jahr abschreiben kannst.

Doch mit einem Restnutzungsdauergutachten kannst du die tatsächliche Restnutzungsdauer deiner Immobilie nachweisen – und diese kann deutlich kürzer als 33 Jahre sein, z. B. 20 oder 25 Jahre. Diese kürzere Nutzungsdauer führt zu einer höheren Abschreibung.

Warum ist das wichtig?

  • Verkürzte Nutzungsdauer = Höhere jährliche Abschreibungen = Niedrigere Steuerlast
  • Wenn die Nutzungsdauer auf 20 Jahre gesenkt wird, steigt der Abschreibungssatz von 3% auf 5% pro Jahr. Das bedeutet, dass du mehr Kosten pro Jahr steuerlich geltend machen kannst – ein erheblicher Vorteil für Kapitalanleger.

Wie überzeuge ich das Finanzamt?
Das Finanzamt akzeptiert die Verkürzung der Nutzungsdauer nur, wenn diese begründet ist. Das ist die Aufgabe des Restnutzungsdauergutachtens. In diesem Gutachten wird der Zustand der Immobilie dokumentiert (Baujahr, Sanierungsstand, technische Ausstattung) und auf Basis dieser Daten eine kürzere Restnutzungsdauer berechnet.

Beispiel:

  • Kaufpreis des Gebäudes: 300.000 €
  • Standardmäßige Nutzungsdauer (33 Jahre) = 3% Abschreibung = 9.000 € Abschreibung pro Jahr
  • Nach Restnutzungsdauergutachten (20 Jahre) = 5% Abschreibung = 15.000 € Abschreibung pro Jahr

Ergebnis:
Die jährliche Abschreibung steigt von 9.000 € auf 15.000 €, wodurch die steuerlich absetzbaren Kosten deutlich zunehmen. Diese Ersparnis summiert sich über die Jahre hinweg auf eine erhebliche Summe.

Wichtiger Hinweis zur Gesetzesänderung 2024
Das Jahressteuergesetz 2024 könnte die Möglichkeit zur Verkürzung der Restnutzungsdauer einschränken. Es sieht vor, dass nur noch Immobilien mit einer Nutzungsdauer von unter 10 Jahren von dieser Regelung profitieren können. Da die meisten Wohnimmobilien eine deutlich längere Restnutzungsdauer haben, würde dies die Nutzung von Restnutzungsdauergutachten de facto beenden.

Handlungsempfehlung:

  • Jetzt handeln: Lass noch vor der Gesetzesänderung ein Restnutzungsdauergutachten erstellen.
  • Nutze die Gelegenheit, deine Abschreibungen zu maximieren und die Steuerlast für die kommenden Jahre zu senken.

2. Sofortabschreibungen von Inventar – Spare direkt bei Möbeln und Küchen

Was lässt sich sofort abschreiben?
Neben der Aufteilung von Grund und Boden sowie der Nutzung von Restnutzungsdauergutachten bietet auch die Sofortabschreibung von beweglichem Inventar eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Während Gebäude über viele Jahre abgeschrieben werden, können bestimmte Gegenstände sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.

Beispiele für sofort absetzbares Inventar:

  • Einbauküchen (sofern diese separat im Kaufvertrag ausgewiesen sind)
  • Möblierung von Ferienwohnungen oder Airbnb-Immobilien (Betten, Schränke, Sofas)
  • Büromöbel und Betriebseinrichtungen (Schreibtische, Regale, Stühle)

Wie funktioniert die Sofortabschreibung?
Wenn du eine Einbauküche oder eine Möblierung separat im Kaufvertrag aufführst, kannst du diese Kosten sofort als Werbungskosten absetzen. Das bedeutet, du musst diese Kosten nicht über viele Jahre hinweg abschreiben, sondern kannst sie direkt im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen.

Beispielrechnung für eine Einbauküche:

  • Kaufpreis der Einbauküche: 10.000 €
  • Abschreibung (sofort im Jahr der Anschaffung): 10.000 € als Werbungskosten
  • Steuerliche Ersparnis bei einem Steuersatz von 42%: 10.000 € x 42% = 4.200 € Steuerersparnis

Warum ist das wichtig?
Indem du Einbauküchen, Möblierung und Betriebseinrichtungen separat ausweist, senkst du nicht nur deine jährliche Steuerlast, sondern kannst auch die Grunderwerbsteuer reduzieren. Das liegt daran, dass diese Posten nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählen.

Praxis-Tipp:

  • Lass die Einbauküche und andere bewegliche Gegenstände direkt im Kaufvertrag ausweisen.
  • Sammle Rechnungen und Belege für Möbel und Einrichtungsgegenstände, um die Kosten steuerlich abzusetzen.
  • Achte darauf, dass die entsprechenden Posten klar vom Kaufpreis des Gebäudes getrennt werden, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Fazit: Steuern sparen beginnt schon vor dem Kauf der Immobilie

Steuern sparen als Kapitalanleger beginnt nicht erst nach dem Immobilienkauf, sondern bereits davor. Wer die richtigen Strategien von Anfang an einsetzt, kann von langfristigen Steuervorteilen profitieren. Durch eine kluge Kaufpreisaufteilung, den Einsatz von Restnutzungsdauergutachten und das gezielte Absetzen von Betriebskosten können Kapitalanleger ihre Abschreibungen maximieren und ihre jährliche Steuerlast erheblich senken.

Das Besondere: Viele dieser Maßnahmen lassen sich im Kaufvertrag festlegen, wodurch der spätere Aufwand minimiert wird. Mit den richtigen Entscheidungen während der Haltedauer – wie der Nutzung von Restnutzungsdauergutachten oder der separaten Erfassung von Einbauküchen – kannst du Jahr für Jahr Steuern sparen.

Lass dir die Steuervorteile nicht entgehen

Mit den richtigen Maßnahmen kannst du als Kapitalanleger erhebliche Steuervorteile sichern. Nutze die Chance, mit klugen Strategien deine Steuerlast zu senken. Erfahre, wie das funktioniert – in der neuesten Podcast-Episode von „Ton Steine Steuern“ mit Jasper Schouw und Alexander Rasch von der Consensus Steuerberatung.

In der Episode erfährst du:

  • Wie du beim Kauf von Immobilien durch eine clevere Kaufpreisaufteilung Steuern sparst.
  • Wie du mit einem Restnutzungsdauergutachten deine jährliche Steuerlast reduzierst.
  • Warum es sich lohnt, Einbauküchen und Möbel im Kaufvertrag separat auszuweisen.
  • Welche Steuertipps zum Jahreswechsel du noch nutzen kannst, bevor das Jahr endet.

Jetzt reinhören und deine Steuerstrategie optimieren!

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Erfahre, wie du als Kapitalanleger von diesen Strategien profitierst und mehr aus deinen Immobilieninvestitionen herausholst. Steuern sparen beginnt schon vor dem Kauf – also handle jetzt!

Hinweis: Die hier vorliegenden Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Für individuelle Fragen oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater, Anwalt oder Finanzexperten.

Jasper Schouw
Jasper Schouw ist studierter Betriebswirt und Gründer von gutachten-nutzungsdauer.com. Darüber hinaus hält er einen Immobilienbestand, baut und entwickelt Projekte und handelt mit Immobilien und Grundstücken.
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