

Wir konzentrieren uns vollständig auf die technische Argumentation der Restnutzungsdauer. Das bedeutet: kein Bauchgefühl, keine groben Schätzwerte – sondern eine fundierte Analyse der Bausubstanz und eine Einordnung entsprechend der geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen.
Unsere Gutachten folgen den Vorgaben des BMF-Schreibens sowie der einschlägigen BFH-Rechtsprechung. Viele Kunden sagen uns, dass ihnen besonders gefällt, dass wir „keine Lücken lassen“ und jede Annahme nachvollziehbar prüfen.

Wenn das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt, erstatten wir das Honorar vollständig. Für viele ist das der Moment, in dem sie sagen: „Endlich kann ich das Thema angehen, ohne Lehrgeld zu riskieren.“
Unser digitaler Prozess – von der Datenerfassung bis zur fachlichen Prüfung – ermöglicht eine Bearbeitung in wenigen Wochen.
Viele berichten uns von einem Gefühl, das sie über Monate begleitet: hoher Aufwand, hohe Steuerlast, wenig Liquidität. Besonders häufig hören wir Sätze wie:
„Meine Immobilie frisst jeden Monat Liquidität.“
„Ich möchte endlich wieder Spielraum für Sanierungen schaffen.“
„Mein Steuerberater ist überlastet oder unsicher bei diesem Thema.“


Geschäftsführer & Sachverständiger

Leiter Experten Team für RestnutzungsNutzungsdauer Gutachten

Experte für RestnutzungsNutzungsdauer Gutachten

Expertin für RestnutzungsNutzungsdauer Gutachten



Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Immobilie steuerlich falsch bewertet wird, ist ein unverbindliches Erstgespräch meist der beste nächste Schritt.