Gutachten Nutzungsdauer

Afa Rechner für Ihre Immobilie

Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Dies erfolgt jedoch nicht in einer einmaligen Summe, sondern verteilt über einen festgelegten Nutzungszeitraum.

Nutzen Sie unseren kostenlosen AfA Rechner, um präzise die Abschreibung für Abnutzung (AfA) Ihrer Immobilie, sowohl mit als auch ohne ein Gutachten, zu bestimmen.

Finden Sie jetzt heraus, wie hoch Ihre Steuerersparnis durch die Verkürzung der Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie sein könnte!

Angaben Kauf

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Angaben Objekt

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Angaben Nutzungsdauer

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Angaben zum Steuerpflichtigen

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Ihr Ergebnis

Nutzungsdauer Abschreibung pro Jahr Jährlicher Steuervorteil
Gesetzlich 50 Jahre 6.163,92 € -
Tatsächlich
Jahre
11.007,00 € 2.034,09 €

Die Kosten Ihres Gutachtens i.H.v. 895 € (brutto) betragen nach steuerlichem Abzug noch 548,71 €.

Die Kosten dafür haben Sie nach 98 Tagen wieder eingespielt. In 10 Jahren sparen Sie insgesamt 20.430,94 € Steuern

Warum die AfA für Immobilienbesitzer unverzichtbar ist

Sparen Sie steuern und erhalten sie mehr Mietrendite

  • Steuervorteile maximieren: Die AfA ist einer der effektivsten Wege, um bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien die Steuerlast zu senken.
  • Langfristige Planung: Sie bietet nicht nur kurzfristige Entlastung, sondern ermöglicht eine präzise Steuerplanung über Jahrzehnte hinweg.
  • Attraktivität für Investoren: Immobilien mit gut kalkulierter Abschreibung sind oft attraktiver für Käufer oder Geschäftspartner.
  • Abschreibung endet nicht mit der Nutzung: Auch wenn eine Immobilie verkauft wird, kann der Käufer den verbleibenden Abschreibungszeitraum übernehmen.

Berechnen Sie jetzt Ihre Abschreibung und sichern Sie sich maximale Steuervorteile – schnell, einfach und kostenlos!

Immobilien Abscheibung Steuern sparen
  • 20 Jahre Restnutzungsdauer
Steuerersparnis
10.971 € / Jahr
Gutachten über kürzere Nutzungsdauer
Höhere jährliche Abschreibungen
Weniger Steuer auf den Mietgewinn
Geringere
Steuerlast
Höhere
Rendite

Steuervorteile durch höhere AfA und kürzere Nutzungsdauer

Baujahr sehr einfache Ausstattung einfache Ausstattung mittlere Ausstattung gehobene Ausstattung stark gehobene
1973 8,00% 4,67% 3,00% 2,00% 1,33%
1978 4,67% 3,00% 2,00% 1,33% 0,86%
1983 3,00% 2,00% 1,33% 0,86% 0,50%
1988 2,00% 1,33% 0,86% 0,50% 0,22%
1993 1,33% 0,86% 0,50% 0,22% 0,00%
1998 0,86% 0,50% 0,22% 0,00% -0,18%
2003 0,50% 0,22% 0,00% -0,18% -0,33%
  • Steuerersparnis zu erwarten
  • kaum Steuerersparnis zu erwarten
  • keine Steuerersparnis zu erwarten
  • Steuernachteil zu erwarten
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Vorteile unseres AfA-Rechners

Mit unserem AfA-Rechner profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, die Ihnen die Berechnung der Abschreibung für Abnutzung (AfA) erheblich erleichtern.
Mit diesen Vorteilen wird die AfA-Berechnung für Immobilienbesitzer so einfach und effizient wie nie zuvor. Nutzen Sie unser Tool und profitieren Sie von Zeitersparnis, Genauigkeit und absoluter Benutzerfreundlichkeit.

Zeitersparnis

Berechnen Sie Ihre AfA in wenigen Sekunden – ohne komplizierte Formeln oder aufwändige Recherchen.

Einfach zu bedienen

Klare Eingabefelder und Schritt-für-Schritt-Anleitung führen Sie sicher durch die Berechnung.

Hohe Genauigkeit

Berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Baujahr, Immobilienart und Kaufpreis. Reduziert das Risiko von Rechenfehlern und gewährleistet präzise Ergebnisse.

Steuerliche Optimierung

Optimieren Sie Ihre Steuererklärung, indem Sie die genauen AfA-Beträge kennen. Identifizieren Sie potenzielle Steuervorteile und senken Sie Ihre Steuerlast langfristig.

Mobilfreundlich 

Nutzen Sie den AfA-Rechner bequem auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer. Berechnen Sie Ihre AfA jederzeit und überall – ohne Einschränkungen.

Kostenlos und unverbindlich

Unser AfA-Rechner ist zu 100 % kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Keine versteckten Kosten oder Verpflichtungen.

Wie AfA berechnen zur Wertsteigerung beiträgt

  • Bessere Kalkulation für Investoren: Präzise AfA-Daten erhöhen die Transparenz bei der Immobilienbewertung und machen Objekte attraktiver für Käufer.
  • Wirtschaftliche Nutzung planen: Die AfA zeigt genau auf, wann die Steuerlast durch die Immobilie am geringsten ist – nützlich für langfristige Finanzstrategien.
  • Unterstützung bei Modernisierungsentscheidungen: Gut kalkulierte AfA-Beträge können helfen, die finanziellen Vorteile von Umbauten oder Sanierungen besser abzuwägen.

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Was viele nicht wissen über die Abschreibung von Immobilien

  • Renovierungskosten können integriert werden Kosten für größere Renovierungen, die den Wert der Immobilie steigern, können zur AfA hinzugefügt werden.
  • Aufteilung auf mehrere Besitzer: Bei gemeinschaftlich genutzten Immobilien (z. B. Ehepartnern) wird die AfA auf die jeweiligen Anteile verteilt – ideal für steuerliche Optimierung.
  • Unterschied bei Denkmalimmobilien: Bei unter Denkmalschutz stehenden Immobilien gelten spezielle Regelungen, die höhere Abschreibungssätze erlauben.

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AfA berechnen - mit unserem AfA Rechner

Ermitteln Sie jetzt Ihre persönliche Abschreibung

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein essenzielles Instrument für Immobilienbesitzer, um die Kosten einer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Sie ermöglicht es, den Wertverlust einer Immobilie über einen festgelegten Zeitraum abzuschreiben und diese Abschreibung Jahr für Jahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich anzusetzen. Dies reduziert die jährliche Steuerlast erheblich und erhöht die Rentabilität der Immobilie.

Für private Vermieter bedeutet die AfA eine Möglichkeit, Mieteinnahmen steuerlich auszugleichen, während Unternehmen mit gewerblich genutzten Immobilien ebenfalls von einer verbesserten Liquidität profitieren. Der Abschreibungszeitraum und der prozentuale Abschreibungsbetrag hängen von der Art der Immobilie sowie dem Baujahr ab. Durch eine korrekte Berechnung der AfA können Immobilienbesitzer ihre Steuerplanung optimieren und langfristig Kosten sparen. Unser AfA-Rechner hilft Ihnen dabei, diesen Vorteil voll auszuschöpfen – einfach, schnell und präzise.
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, um sie zu vermieten oder zu verpachten, können Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Der Kaufpreis kann jedoch nicht sofort vollständig von der Steuer abgezogen werden, anders als einige andere Ausgaben. Stattdessen ist es erforderlich, den Wertverlust der Immobilie über einen längeren Zeitraum hinweg steuerlich abzuschreiben.
Unser AfA-Rechner für Immobilien ermöglicht es Ihnen, die jährliche Abschreibungssumme zu bestimmen und zu sehen, wie viel Steuern Sie durch eine verkürzte Abschreibungsdauer einsparen können. Die gesetzliche Nutzungsdauer für Immobilien ist flexibel. Durch die Anpassung der Nutzungsdauer kann der AfA-Satz erhöht werden, was sofort zu erheblichen Steuereinsparungen führt. Die genauen Einsparungen lassen sich mit unserem kostenlosen AfA-Rechner für Immobilien ermitteln.
Es ist wichtig, die AfA mittels eines Rechners zu bestimmen, um den Cashflow einer Immobilie schon vor dem Kauf abschätzen zu können.

Afa berechnen mit AfA Rechner
Ermitteln Sie jetzt Ihre persönliche Abschreibung
Unser AfA-Rechner nimmt alle wichtigen Faktoren in Betracht, die die Abschreibungshöhe Ihrer spezifischen Immobilie bestimmen. Es ist nicht notwendig, vorherige Berechnungen anzustellen. Füllen Sie einfach alle erforderlichen Felder aus. Der Rechner bestimmt dann automatisch die Basis für Ihre Abschreibung und informiert Sie genau über den jährlich abschreibbaren Betrag sowie über mögliche Einsparungen durch eine verkürzte Abschreibungsdauer, basierend auf einem Gutachten.

So ermitteln Sie die abzugsfähigen Anschaffungskosten einer Immobilie
Um die Abschreibung für Abnutzung (AfA) berechnen zu können, ist es notwendig, die Anschaffungskosten der Immobilie zu bestimmen. Diese setzen sich nicht nur aus dem Kaufpreis zusammen.

Unsicher, wie Sie Ihre Immobilie optimal abschreiben können? 
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an und erfahren Sie, wie Sie die maximale Steuerersparnis erzielen!

Essentielles zur AfA-Berechnung für Immobilien zusammengefasst

Beim Erwerb einer Vermietungsimmobilie ermöglicht Ihnen der Gesetzgeber, die Anschaffungskosten, zu denen sowohl der Gebäudepreis als auch die Kaufnebenkosten zählen (ausgenommen der Grundstückspreis), über mehrere Jahre steuerlich abzusetzen.

AfA-Berechnung im Detail: Für Wohngebäude, die von 1925 bis 2023 fertiggestellt wurden, ist eine lineare Abschreibung von 2 % jährlich möglich, entsprechend einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Für Gebäude, die ab 2023 erbaut wurden, erhöht sich dieser Satz auf 3 % jährlich, was einer Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren entspricht.

Option zur verkürzten Abschreibung: Ein Gutachten, das eine kürzere als die gesetzlich vorgegebene Nutzungsdauer bescheinigt, ermöglicht es Ihnen, höhere Beträge abzuschreiben und somit Ihre Steuerlast zu verringern. Unser AfA-Rechner für Immobilien hilft Ihnen, genau zu ermitteln, wie viel Steuern Sie durch eine verkürzte Abschreibungsperiode einsparen können.

AfA-Berechnung – Ihr Vorteil:
Mit unserem Rechner finden Sie unkompliziert heraus, wie hoch die jährliche Abschreibung für Ihr Immobilienobjekt ausfällt und welches Sparpotenzial sich durch eine Anpassung der Abschreibungsperiode ergibt. Die gesetzliche Nutzungsdauer ist flexibel, und durch eine verkürzte Dauer lässt sich der AfA-Satz steigern, was zu sofortigen, signifikanten Steuerersparnissen führt. Der Rechner benötigt lediglich Ihre Daten, um Ihnen eine präzise Berechnung Ihrer jährlichen Abschreibungen und möglichen Einsparungen zu liefern.

AfA für Immobilien – Eine Einführung:
Der Wert einer Immobilie verringert sich mit der Zeit, unabhängig davon, ob sie genutzt wird. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es Vermietern, diesen Wertverlust steuerlich abzusetzen, was den zu versteuernden Gewinn und somit auch die Steuerlast reduziert.

So setzen Sie die Anschaffungskosten ab:
Um die AfA berechnen zu können, müssen die Anschaffungskosten der Immobilie festgestellt werden, die nicht nur den Gebäudepreis, sondern auch alle mit dem Kauf verbundenen Nebenkosten umfassen. Nicht dazu zählt der Wert des Grundstücks.

Zu den Anschaffungskosten zählt der Betrag für das Gebäude selbst, jedoch nicht der Wert des Grundstücks. Ebenfalls hinzugezählt werden müssen die Ausgaben, die im Zuge des Kaufvertragsabschlusses und des Wechsels des Eigentümers anfallen, sofern diese auf das Gebäude bezogen sind. Zu diesen sogenannten Erwerbsnebenkosten gehören unter anderem:
Die Abschreibungsberechnung vereinfacht:
Der Kaufpreis des Gebäudes und die Kaufnebenkosten bilden die Basis für die AfA-Berechnung. Die Gesamtsumme geteilt durch die Nutzungsdauer resultiert im jährlichen Abschreibungsbetrag, der zwischen zwei und drei Prozent der Anschaffungskosten liegt.

Ein Beispiel verdeutlicht: Für ein Haus, gekauft für 500.000 Euro, von dem 100.000 Euro auf das Grundstück entfallen und dessen Kaufnebenkosten 50.000 Euro betragen, ergibt sich ein absetzbarer Anschaffungspreis von 440.000 Euro. Bei einer Fertigstellung zwischen 1925 und 2023 und damit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren, können jährlich zwei Prozent der Anschaffungskosten, also 8.800 Euro, steuerlich abgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Immobilienbesitzern, den Wertverlust einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dies reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte und senkt die Steuerlast. Besonders für Vermieter und gewerbliche Immobilienbesitzer ist die AfA ein wichtiges Instrument zur Optimierung der Steuerlast.

Abgeschrieben werden können alle Gebäude, die entweder privat vermietet oder gewerblich genutzt werden. Reine Grundstücke sind von der AfA ausgeschlossen, da sie keinem natürlichen Wertverlust unterliegen. Für Wohnimmobilien gilt eine lineare Abschreibung von 2 % pro Jahr, wenn die Immobilie nach dem 31. Dezember 1924 gebaut wurde. Ältere Immobilien haben andere Abschreibungssätze.

Obwohl die Begriffe AfA und Abschreibung oft synonym verwendet werden, gibt es einen subtilen Unterschied. AfA bezieht sich auf die planmäßige Abschreibung gemäß gesetzlichen Vorgaben, wie etwa bei Immobilien. Abschreibung kann auch außerplanmäßig erfolgen, beispielsweise wenn Forderungen gegenüber zahlungsunfähigen Kunden abgeschrieben werden.

Die lineare Abschreibung bedeutet, dass der Abschreibungsbetrag jedes Jahr gleich hoch ist.
Die degressive Abschreibung (nur bei bestimmten Immobilien möglich) erfolgt mit einem jährlich abnehmenden Prozentsatz vom jeweiligen Restwert. Für Wohnimmobilien, die vermietet werden, wird in der Regel die lineare Methode angewendet.

Grundstücke gelten als unvergänglich und nutzen sich nicht ab, weshalb sie nicht unter AfA fallen. Auch wenn ein Grundstück im Wert sinken kann, etwa durch nachteilige Lageveränderungen, wird diese Wertminderung steuerlich nicht direkt anerkannt.

Der Gebäudewert ergibt sich aus dem Kaufpreis der Immobilie abzüglich des Wertes des Grundstücks. Da Grundstücke nicht abgeschrieben werden dürfen, muss der Grundstücksanteil herausgerechnet werden. Dieser Anteil wird entweder im Kaufvertrag ausgewiesen oder kann nach bestimmten Bewertungsverfahren (Bodenrichtwerte) geschätzt werden.

Die Berechnung der AfA bei Wohnimmobilien erfolgt linear. Das bedeutet, der Gebäudewert (Kaufpreis abzüglich Grundstückswert) wird durch die Abschreibungsdauer (50 Jahre bei Immobilien, die nach 1924 gebaut wurden) geteilt.
Beispiel: Kaufpreis der Immobilie: 300.000 € (Gebäudewert 250.000 €).
Jährliche AfA = 250.000 € ÷ 50 Jahre = 5.000 € pro Jahr.
Dieser Betrag kann jedes Jahr als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Werbungskosten umfassen alle Ausgaben zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, einschließlich der Abschreibungen. Hohe Werbungskosten können zu einem wirtschaftlichen Verlust führen, der steuerlich als Verlustvortrag geltend gemacht werden kann.

Die Nutzungsdauern für privat genutzte Immobilien sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Baujahr des Gebäudes.

Bei gewerblich genutzten Immobilien gelten oft andere Abschreibungssätze und -zeiträume. Während Wohnimmobilien über 50 Jahre linear abgeschrieben werden, können bei gewerblichen Immobilien auch andere Zeiträume (z. B. 25 oder 33 Jahre) gelten. Zudem können je nach Baujahr auch degressive Abschreibungen möglich sein.

Die Abschreibungssätze für Gebäude richten sich nach dem Baujahr und liegen zwischen 2,5 % und 3 % jährlich. Unser AfA-Rechner hilft, den korrekten Satz zu bestimmen.

Nein, nur Investitionsgüter sind abschreibbar. Eine Ausnahme bilden Denkmalimmobilien aufgrund ihrer hohen Erhaltungskosten.

Bei gemischter Nutzung, wie bei einem teilweise vermieteten Zweifamilienhaus, ist eine anteilige Abschreibung möglich.

Falls anerkannt, kann das Arbeitszimmer anteilig abgeschrieben werden, berechnet nach dem Anteil der Fläche am gesamten Wohnraum.

Die Abschreibung kann ab dem Zeitpunkt der Vermietung vorgenommen werden, basierend auf der verbleibenden Nutzungsdauer.

Wenn der Grundstückswert nicht bekannt ist, kann dieser anhand der Bodenrichtwerte der Region ermittelt werden. Oftmals ist der Grundstücksanteil auch im Kaufvertrag oder in der notariellen Urkunde vermerkt. Wenn diese Informationen fehlen, können Sie den Grundstücksanteil auf Basis der regionalen Marktverhältnisse schätzen lassen.

Der jährliche Abschreibungsbetrag wird in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei vermieteten Immobilien) oder als Betriebsausgabe (bei gewerblich genutzten Immobilien) eingetragen. Private Vermieter nutzen hierzu die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die Beträge korrekt einzutragen.

Die AfA-Berechnung erfolgt einmalig zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs. Der jährliche Abschreibungsbetrag bleibt in der Regel während der gesamten Nutzungsdauer gleich (bei linearer Abschreibung). Änderungen sind nur erforderlich, wenn sich die Nutzungsart oder die Nutzung der Immobilie ändert.

Modernisierungen oder Umbaumaßnahmen, die den Wert der Immobilie steigern, können ebenfalls abgeschrieben werden. Diese Kosten werden zu den sogenannten "herstellenden Maßnahmen" gezählt und erhöhen den ursprünglichen Gebäudewert. Die zusätzlichen Kosten werden dann über den restlichen Abschreibungszeitraum abgeschrieben.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der AfA zwischen Immobilien, die vor oder nach dem 1. Januar 1925 errichtet wurden. Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden, haben einen kürzeren Abschreibungszeitraum (40 Jahre, 2,5 % pro Jahr). Für Immobilien, die ab 1925 gebaut wurden, beträgt der Abschreibungszeitraum 50 Jahre (2 % pro Jahr). Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass neuere Gebäude länger genutzt werden können.

Wenn Sie feststellen, dass Sie die AfA in der Vergangenheit falsch berechnet haben, können Sie dies bei der Steuererklärung für das entsprechende Jahr nachträglich korrigieren. Dies geschieht durch die Abgabe einer Berichtigung der Steuererklärung. Die Korrektur muss innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen (in der Regel vier Jahre). Ihr Steuerberater kann Sie bei der Korrektur unterstützen.

Wenn Sie die Immobilie verkaufen, endet die Möglichkeit, die AfA für diese Immobilie zu nutzen. Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs kann die Abschreibung aber weiterhin geltend gemacht werden. Der neue Eigentümer übernimmt dann die AfA für den Rest des Abschreibungszeitraums. Die bis dahin genutzte AfA kann beim Verkauf als Bestandteil der Berechnung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden.

Die manuelle Berechnung der AfA erfordert genaue Kenntnisse zu Baujahr, Kaufpreisaufteilung (Grundstück vs. Gebäude) und geltenden Abschreibungsmethoden. Fehler bei der Berechnung können zu falschen Steuerangaben führen. Der AfA-Rechner automatisiert diesen Prozess, spart Zeit und gewährleistet eine korrekte und transparente Berechnung.
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