Wenn Sie eine Immobilie erwerben, um sie zu vermieten oder zu verpachten, können Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Der Kaufpreis kann jedoch nicht sofort vollständig von der Steuer abgezogen werden, anders als einige andere Ausgaben. Stattdessen ist es erforderlich, den Wertverlust der Immobilie über einen längeren Zeitraum hinweg steuerlich abzuschreiben.
Unser AfA-Rechner für Immobilien ermöglicht es Ihnen, die jährliche Abschreibungssumme zu bestimmen und zu sehen, wie viel Steuern Sie durch eine verkürzte Abschreibungsdauer einsparen können. Die gesetzliche Nutzungsdauer für Immobilien ist flexibel. Durch die Anpassung der Nutzungsdauer kann der AfA-Satz erhöht werden, was sofort zu erheblichen Steuereinsparungen führt. Die genauen Einsparungen lassen sich mit unserem kostenlosen AfA-Rechner für Immobilien ermitteln.
Es ist wichtig, die AfA mittels eines Rechners zu bestimmen, um den Cashflow einer Immobilie schon vor dem Kauf abschätzen zu können.
Ermitteln Sie jetzt Ihre persönliche Abschreibung Unser AfA-Rechner nimmt alle wichtigen Faktoren in Betracht, die die Abschreibungshöhe Ihrer spezifischen Immobilie bestimmen. Es ist nicht notwendig, vorherige Berechnungen anzustellen. Füllen Sie einfach alle erforderlichen Felder aus. Der Rechner bestimmt dann automatisch die Basis für Ihre Abschreibung und informiert Sie genau über den jährlich abschreibbaren Betrag sowie über mögliche Einsparungen durch eine verkürzte Abschreibungsdauer, basierend auf einem Gutachten.
So ermitteln Sie die abzugsfähigen Anschaffungskosten einer Immobilie Um die
Abschreibung für Abnutzung (AfA) berechnen zu können, ist es notwendig, die Anschaffungskosten der Immobilie zu bestimmen. Diese setzen sich nicht nur aus dem Kaufpreis zusammen.
Zu den Anschaffungskosten zählt der Betrag für das Gebäude selbst, jedoch nicht der Wert des Grundstücks. Ebenfalls hinzugezählt werden müssen die Ausgaben, die im Zuge des Kaufvertragsabschlusses und des Wechsels des Eigentümers anfallen, sofern diese auf das Gebäude bezogen sind. Zu diesen sogenannten Erwerbsnebenkosten gehören unter anderem: