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Gutachten Nutzungsdauer

Afa Rechner für Ihre Immobilie

Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Dies erfolgt jedoch nicht in einer einmaligen Summe, sondern verteilt über einen festgelegten Nutzungszeitraum.
Nutzen Sie unseren kostenlosen AfA Rechner, um präzise die Abschreibung für Abnutzung (AfA) Ihrer Immobilie, sowohl mit als auch ohne ein Gutachten, zu bestimmen.

Finden Sie jetzt heraus, wie hoch Ihre Steuerersparnis durch die Verkürzung der Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie sein könnte!
Immobilien Abscheibung Steuern sparen
  • 20 Jahre Restnutzungsdauer
Steuerersparnis
10.971 € / Jahr

Angaben Kauf

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Angaben Objekt

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Angaben Nutzungsdauer

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Angaben zum Steuerpflichtigen

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Ihr Ergebnis

Nutzungsdauer Abschreibung pro Jahr Jährlicher Steuervorteil
Gesetzlich 50 Jahre 6.163,92 € -
Tatsächlich
Jahre
11.007,00 € 2.034,09 €

Die Kosten Ihres Gutachtens i.H.v. 946,05 € (brutto) betragen nach steuerlichem Abzug noch 548,71 €.

Die Kosten dafür haben Sie nach 98 Tagen wieder eingespielt. In 10 Jahren sparen Sie insgesamt 20.430,94 € Steuern

Abschreibung effizient berechnen - mit unserem AfA Rechner

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, um sie zu vermieten oder zu verpachten, können Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Der Kaufpreis kann jedoch nicht sofort vollständig von der Steuer abgezogen werden, anders als einige andere Ausgaben. Stattdessen ist es erforderlich, den Wertverlust der Immobilie über einen längeren Zeitraum hinweg steuerlich abzuschreiben.

Unser AfA-Rechner für Immobilien ermöglicht es Ihnen, die jährliche Abschreibungssumme zu bestimmen und zu sehen, wie viel Steuern Sie durch eine verkürzte Abschreibungsdauer einsparen können. Die gesetzliche Nutzungsdauer für Immobilien ist flexibel. Durch die Anpassung der Nutzungsdauer kann der AfA-Satz erhöht werden, was sofort zu erheblichen Steuereinsparungen führt. Die genauen Einsparungen lassen sich mit unserem kostenlosen AfA-Rechner für Immobilien ermitteln.

Es ist wichtig, die AfA mittels eines Rechners zu bestimmen, um den Cashflow einer Immobilie schon vor dem Kauf abschätzen zu können.

Ermitteln Sie jetzt Ihre persönliche Abschreibung
Unser AfA-Rechner nimmt alle wichtigen Faktoren in Betracht, die die Abschreibungshöhe Ihrer spezifischen Immobilie bestimmen. Es ist nicht notwendig, vorherige Berechnungen anzustellen. Füllen Sie einfach alle erforderlichen Felder aus. Der Rechner bestimmt dann automatisch die Basis für Ihre Abschreibung und informiert Sie genau über den jährlich abschreibbaren Betrag sowie über mögliche Einsparungen durch eine verkürzte Abschreibungsdauer, basierend auf einem Gutachten.

So ermitteln Sie die abzugsfähigen Anschaffungskosten einer Immobilie
Um die Abschreibung für Abnutzung (AfA) berechnen zu können, ist es notwendig, die Anschaffungskosten der Immobilie zu bestimmen. Diese setzen sich nicht nur aus dem Kaufpreis zusammen.

Zu den Anschaffungskosten zählt der Betrag für das Gebäude selbst, jedoch nicht der Wert des Grundstücks. Ebenfalls hinzugezählt werden müssen die Ausgaben, die im Zuge des Kaufvertragsabschlusses und des Wechsels des Eigentümers anfallen, sofern diese auf das Gebäude bezogen sind. Zu diesen sogenannten Erwerbsnebenkosten gehören unter anderem:

Essentielles zur AfA-Berechnung für Immobilien zusammengefasst

Beim Erwerb einer Vermietungsimmobilie ermöglicht Ihnen der Gesetzgeber, die Anschaffungskosten, zu denen sowohl der Gebäudepreis als auch die Kaufnebenkosten zählen (ausgenommen der Grundstückspreis), über mehrere Jahre steuerlich abzusetzen.

AfA-Berechnung im Detail: Für Wohngebäude, die von 1925 bis 2023 fertiggestellt wurden, ist eine lineare Abschreibung von 2 % jährlich möglich, entsprechend einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Für Gebäude, die ab 2023 erbaut wurden, erhöht sich dieser Satz auf 3 % jährlich, was einer Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren entspricht.

Option zur verkürzten Abschreibung: Ein Gutachten, das eine kürzere als die gesetzlich vorgegebene Nutzungsdauer bescheinigt, ermöglicht es Ihnen, höhere Beträge abzuschreiben und somit Ihre Steuerlast zu verringern. Unser AfA-Rechner für Immobilien hilft Ihnen, genau zu ermitteln, wie viel Steuern Sie durch eine verkürzte Abschreibungsperiode einsparen können.

AfA-Berechnung – Ihr Vorteil:
Mit unserem Rechner finden Sie unkompliziert heraus, wie hoch die jährliche Abschreibung für Ihr Immobilienobjekt ausfällt und welches Sparpotenzial sich durch eine Anpassung der Abschreibungsperiode ergibt. Die gesetzliche Nutzungsdauer ist flexibel, und durch eine verkürzte Dauer lässt sich der AfA-Satz steigern, was zu sofortigen, signifikanten Steuerersparnissen führt. Der Rechner benötigt lediglich Ihre Daten, um Ihnen eine präzise Berechnung Ihrer jährlichen Abschreibungen und möglichen Einsparungen zu liefern.

AfA für Immobilien – Eine Einführung:
Der Wert einer Immobilie verringert sich mit der Zeit, unabhängig davon, ob sie genutzt wird. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es Vermietern, diesen Wertverlust steuerlich abzusetzen, was den zu versteuernden Gewinn und somit auch die Steuerlast reduziert.

So setzen Sie die Anschaffungskosten ab:
Um die AfA berechnen zu können, müssen die Anschaffungskosten der Immobilie festgestellt werden, die nicht nur den Gebäudepreis, sondern auch alle mit dem Kauf verbundenen Nebenkosten umfassen. Nicht dazu zählt der Wert des Grundstücks.

Die Abschreibungsberechnung vereinfacht:
Der Kaufpreis des Gebäudes und die Kaufnebenkosten bilden die Basis für die AfA-Berechnung. Die Gesamtsumme geteilt durch die Nutzungsdauer resultiert im jährlichen Abschreibungsbetrag, der zwischen zwei und drei Prozent der Anschaffungskosten liegt.

Ein Beispiel verdeutlicht: Für ein Haus, gekauft für 500.000 Euro, von dem 100.000 Euro auf das Grundstück entfallen und dessen Kaufnebenkosten 50.000 Euro betragen, ergibt sich ein absetzbarer Anschaffungspreis von 440.000 Euro. Bei einer Fertigstellung zwischen 1925 und 2023 und damit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren, können jährlich zwei Prozent der Anschaffungskosten, also 8.800 Euro, steuerlich abgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

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