Ohne Kosten für Sie prüfen wir, ob Ihr Objekt für eine Neubewertung infrage kommt und welche steuerlichen Vorteile sich daraus ergeben könnten. Diese erste Analyse ist unverbindlich und bildet die Grundlage für eine mögliche Zusammenarbeit.
Nach positiver Prüfung beauftagen Sie Ihr Gutachten bei uns. Ihr Gutachten ist Ihr Beleg, um nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen.
Nach Begutachtung durch einen nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie Ihr persönliches Gutachten. Dies entspricht den durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) formulierten Anforderungen.