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Gutachten Nutzungsdauer

Häufig gestellten Fragen (FAQ) 

Gebäudeabschreibung Steuern sparen

Ihre Fragen, unsere Antworten – Alles rund um Abschreibung, Restnutzungsdauer und Steuervorteile

Diese FAQ-Seite wurde speziell entwickelt, um Ihnen klare und fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Abschreibung von Immobilien, Restnutzungsdauer, AfA (Absetzung für Abnutzung) und unser Nutzungsdauer-Gutachten zu geben.

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, komplexe steuerliche und rechtliche Zusammenhänge zu verstehen, Ihre Steuerlast zu optimieren und alle Vorteile Ihrer Immobilie voll auszuschöpfen. Egal, ob Sie eine Immobilie besitzen, vermieten oder gerade planen, ein Gutachten zu beauftragen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen, kompakt und verständlich aufbereitet.

Nutzen Sie die FAQ, um schnell Antworten auf Ihre Fragen zu finden, und zögern Sie nicht, uns für weiterführende Informationen zu kontaktieren. Ihre Steuervorteile sind nur einen Klick entfernt!

Allgemeine Fragen zur Abschreibung von Immobilien (AfA)

Spezifische Fragen zur Restnutzungsdauer

Fragen zum Nutzungsdauer-Gutachten

Steuerliche Aspekte und Vorteile

Praktische Hinweise und Tipps

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die AfA und Restnutzungsdauer?

Nutzen Sie Steuervorteile durch Immobilienabschreibung

Mit der Zeit erfahren Immobilien durch Nutzung einen Wertverlust. Aus diesem Grund gestattet der Gesetzgeber die Abschreibung der Anschaffungskosten bei Immobilien, die als Kapitalanlagen dienen. Dies bietet Ihnen den Vorteil, Steuern zu sparen.

Abschreibungsprozess für Ihre Immobilie erklärt
Da es schwierig ist, die exakte Nutzungsdauer einer Immobilie vorherzusagen, setzt der Gesetzgeber eine standardisierte Nutzungsdauer für alle Steuerzahler fest. Diese pauschale Festlegung basiert auf einer durchschnittlich angenommenen Nutzungsdauer.

Übersicht über Nutzungsdauern von vermieteten Immobilien:

  • Baujahr bis 1924: 40 Jahre Nutzungsdauer
  • Baujahr von 1925 bis 2022: 50 Jahre Nutzungsdauer
  • Baujahr ab 2023: 33 Jahre Nutzungsdauer
Jährliche Abschreibungsbeträge für Immobilien:
  • Für Immobilien gebaut bis 1924: 2,5 % jährlich
  • Für Immobilien gebaut von 1925 bis 2022: 2,0 % jährlich
  • Für Immobilien gebaut ab 2023: 3,0 % jährlich
Tipp zur Maximierung Ihrer Immobilienabschreibung:
Obgleich die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe pauschal sind, besteht die Möglichkeit zur Optimierung. Falls die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als die gesetzlich festgelegte, können Sie eine entsprechend angepasste Abschreibungsdauer geltend machen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Hierzu bieten unsere von zertifizierten Gutachtern erstellten Gutachten eine solide Grundlage.

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